Rachtung des Bischofs Raban von Speyer zwischen den Brüdern Graf Bernhard und Graf Wilhelm von Eberstein, wonach letzerer auf Lebenszeit in Besitz seines Vierteils von Eberstein verbleibt und ein Leibgeding von jährlich 450 fl. für Abtretung der Einkünfte von Gochsheim (Gochspoltzheim) und Bickenbach von seinem Bruder erhält

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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