Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er auf Bitten des Wiprecht Sützel von Mergentheim (von Mergetheim genant Suczel) das Schloss Balbach mit Zubehör für 10 Jahre in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, Wiprecht bei dem Schloss zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Wiprecht soll für die Zeit des Schirms pfalzgräflicher Diener sein und dem Fürsten nach bestem Vermögen in dessen Geschäften aufwarten, wofür er Treue und Huld geschworen hat. Schäden im Dienst will der Pfalzgraf ihm wie anderen Dienern erstatten. Kurfürst Friedrich weist seinen Amtmann zu Weinsberg, derzeit Lutz Schott, Ritter, und seine anderen Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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