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Rentverschreibung
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Enthält: Bürgermeister und Rat der Stadt Münster verkaufen Hinriche Bispinckge auf Sunte Ludgerstrate und Wilhelm Holtappell als Provisoren des Leprosoriums Kinderhaus für 100 rhein. GG. eine jährliche Rente von 5 GG. Transkription: Wy Borgermestre(n) vnd Raidt der Stadt Munstere(n) doen kundt vnd bekennen apenbar In dessen breue vor vns vnd / all vnse nakomelinge dat wy myt medewetten(n) vnd vulbort der Olderlude vnd gemeynen Mesterlude vnß Stades / hebn(n) verkofft vnd wy verkopen eyndrechtlichn(n) myt guden vryen willen v(er)myttz desseneluen Breue de(n) ersamen Hinriche / Bispinckge vp sunte Ludgersstrate vnd wilhelm holtappell vs tor tydt prouisorn(n) vnd verwars der armen uthsetteschen / menschen tor kynderhuss buten vor vnser Stadt belegen vnd eren Nakomelingen to behoff der armen Erffliche yarlix / renthe vyff gude zwar(en) ouerlendesche golden(n) valuerde Rynsche guld(en) vor hundert golden(n) Rynsche guld(en) der schien agunte /De wy vns daz vor entfangen vnd wall to willen betadt bek(en)nen vnd vort In kuntlich orber vnd nuth vnser Stadt ge= / kart hebn(n) vnd wy konen vnd wissen en desse Rente vth to manen(n) vptoboren(n) vnd sunder eren schaden wall to betalen(n) Als / vort mer an van dat(um) desß breffs alle yars vp de hilligen hochtyt der hemelfart vnses leuen(n) hern(n) vth vnser Gruet / vnd Gruethuse zyzen Renthen vpkomen vnd allen verfalle de vnse Stadt vs hefft vnd krygen(n) mach werden vnd wy / Borg(er)mestre(n) vnd Raidt alle vorben(ompten) louen vor vns vnd vnse nakomelinge den vorben(ompten) prouisorn(n) vnd eren Nakomelinge / to behoff der armen desß Rente vyff gold(en) Rynsche guld(en) deß yars alle wege vp den vorben(ompten) Termyn vth den vorg(enompte) gruet / vnd Gruethuse zyzen Renthen vpkomen vnd allen verfalle to staen(n) vnd rechte vullenkomen(n) vnd vmdbrocken(n) warschop / to doen(n) Geschege en an beatalinge offt warschop der Rente yenich hynder schade bysprak oder gebreck dar van willen / wy se gruslichn(n) enthauen vnd benemen so vake des noet vnd to doen(n) worde Beholtlich vns verkopern(n) vnd vnsen nako= / melingen der macht vnd vorwort dat wy alle yar(n) vmdyart desse Rente wedderafflozen vnd qwidtkopen mogen myt / hundert guden zwarn(n) golden Ouerlendeschn(n) valuerch Rynschen guld(en) gudt van golde vnd zwar(e) genoch van gewicht(en) / vnd sollen sunderlinx wegen in all vnd tosamen(n) Draevndtwintichsenhalff loet wyn eynen Achterdeill Colsches gewichtz / als vns deso gelenert vnd togewegen syn vnd myt den tynße also an versche(n)nen vnd versetten Sunder Argelist vnd / desß in orku(n)d der warheit vnd vetnisse aller vor(screuen) puncte To hebn(n) wy Borg(er)mestre(n) vnd Raidt der Stadt Munster(s) / myt medewetten vnd vulbort der olderlude vnd gemeynen Mesterlude vnser Stadt grote segell witlichn(n) an dessen breff doen hangen Datum Anno Dominj millesimoquin(n)gentesimo Septimo in profesto ascensio(n)is Dominj
Stadtsiegel fehlt!
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.