Oberamt Riedlingen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/28 T 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt Riedlingen
1806-1938
Überlieferungsgeschichte
Zur Geschichte des Oberamts
Im Jahr 1803 wurden die im Gebiet des Oberamts liegenden Klöster aufgelöst: Zwiefalten und Heiligkreuztal kamen an Württemberg, Marchtal und Buchau mit Stadt an das Fürstliche Haus Thurn und Taxis. Im Jahr 1805 fielen die ehemals vorderösterreichische Stadt Riedlingen und 1806 der ganze Oberamtsbezirk unter württembergische Landeshoheit.
Nachdem aus dem Gebiet des Klosters Heiligkreuztal vorübergehend ein eigenes Oberamt gebildet und Riedlingen mit seinem Gebiet eine kurze Zeit vom Oberamt Zwiefalten verwaltet worden war, wurde 1807 aus Teilen beider Oberämter sowie aus den Patrimonialherrschaften Dürmentingen, Neufra, Grüningen und Wilflingen ein eigenes Oberamt Riedlingen errichtet.
Durch das Organisationsmanifest vom 18.3.1806 war das Land in 12 Kreise eingeteilt; das neu gebildete Oberamt Riedlingen kam zum Kreis Ehingen, dem bereits die Oberämter Saulgau und Biberach angehörten.
Dem Oberamt Riedlingen wurde 1808 auch das Fürstlich Thurn und Taxissche Amt Buchau sowie 1809 und 1810 die Kloster Marchtaler Orte und 1810 endlich durch königliches Manifest vom 27.10. vom aufgelösten Oberamt Zwiefalten die Orte Daugendorf mit Mörsingen, Dürrenwaldstetten mit Ittenhausen und Upflamör, Uigendorf mit Dietelhofen sowie Zwiefaltendorf mit Bechingen und Zell zugeteilt.
Durch das genannte Manifest vom 27.10.1810 wurden die Kreise in Landvogteien umbenannt und das Oberamt Riedlingen der "Landvogtei an der Donau" (Sitz Ulm) unterstellt.
Das Organisations-Edikt Nr. IV vom 18. November 1817 schuf jene Form der Gebietseinteilung, die bis 1922 bestand: als Mittelinstanz wurden die Landvogteien durch 4 Kreisregierungen ersetzt. Das Oberamt Riedlingen gehörte zum Donaukreis, Sitz der Kreisregierung war Ulm.
Zum Oberamt Riedlingen gehörten folgende Gemeinden:
Alleshausen
Altheim
Andelfingen
Bechingen
Betzenweiler
Beuren
Binzwangen
Buchau
Daugendorf
Dietelhofen
Dietershausen
Dieterskirch
Dürmentingen
Dürnau
Dürrenwaldstetten
Egelfingen
Emerfeld
Erisdorf
Ertingen
Friedingen
Göffingen
Grüningen
Hailtingen
Hausen am Bussen
Heiligkreuztal
Heudorf
Hundersingen
Ittenhausen
Kanzach
Kappel
Marbach
Möhringen
Moosburg
Mörsingen
Neufra
Oberwachingen
Offingen
Oggelshausen
Pflummern
Reutlingendorf
Riedlingen
Sauggart
Seekirch
Tiefenbach
Uigendorf
Unlingen
Unterwachingen
Upflamör
Uttenweiler
Waldhausen
Wilflingen
Zell
Zwiefaltendorf
Durch Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 wurde das Oberamt Riedlingen aufgelöst und zum größten Teil dem nunmehrigen Landkreis Saulgau zugeteilt. Zum neuen Landkreis Ehingen kamen lediglich die Orte: Bechingen, Dietelhofen, Dietershausen, Dieterskirch, Hausen am Bussen, Oberwachingen, Reutlingendorf, Sauggart, Uigendorf, Unterwachingen, Zell und Zwiefaltendorf. Die Kreisregierungen als Mittelinstanzen hatten schon 1922 ihre Existenz verloren.
Zum vorliegenden Bestand
Die nachstehenden Akten entstammen den folgenden Ablieferungen des
-Landratsamts Saulgau vom 5.6.1951 (Acc. 5/1951) ca 2,5 lfd. m., betreffend Realgemeinderechte
-Landratsamts Ehingen vom 17.12.1952 (Acc. 19/1952), ca 0,5 lfd. m., betreffend Ausscheidung des Ortskirchenvermögens (nur von den nach 1938 zum Lkr. Ehingen gekommenen Orten)
-Landratsamts Sigmaringen vom 23.9.1974 (Acc. 19/1974), ca 10 lfd. m. Verwaltungsakten
-Landratsamts Sigmaringen vom 5.12.1974 (Acc. 26/1974), ca 30 lfd. m. Verwaltungsakten.
Die beiden Ablieferungen von 1974 enthielten auch und sogar überwiegend Akten des ehemaligen, im Jahr 1972 aufgelösten Landkreises Saulgau. Sie lagerten im Gebäude des ehem. Landratsamts Saulgau (heute Rathaus) auf der Bühne und waren dort zuvor von dem Archivangestellten Abt und dem Unterzeichneten in etwa zwei Wochen vorgeordnet und auf ihre Archivwürdigkeit durchgesehen worden.
Der Landkreis Sigmaringen als Nachfolger des Landkreises Saulgau besorgte den Transport an das Staatsarchiv Sigmaringen stellte als Aushilfskraft Frau Schäfer für die Zeit von Oktober 1976 bis März 1977 zur Titelaufnahme zur Verfügung. In diesen 6 Monaten hat Frau Schäfer die beiden Ablieferungen im Umfang von ca 70 lfd. m. verzeichnet, wobei Sie auf die Trennung der beiden Provenienzen Oberamt Riedlingen und Landratsamt Saulgau (mit Oberamt Saulgau) zu achten hatte.
Die redaktionelle Überarbeitung der Titelaufnahme oblag dem Unterzeichneten, der auch die Akzessionen von 1951 und 1952 sowie Reste und die schwierigen Stücke verzeichnet hat.
Obwohl die Akten nach der alten württembergischen Registraturordnung für Oberämter entstanden und ursprünglich auch abgelegt waren, tragen sie dennoch meistenteils das nachträglich (wohl beim Landratsamt Saulgau) aufgesetzte Dezimalaktenzeichen nach dem Flattich-Plan. Da sich die alte Registraturordnung nicht mehr herstellen ließ, wurde der Ordnung der Flattichplan zugrunde gelegt. Dabei sind die Aktenzeichen überprüft und im Bedarfsfall ergänzt bzw. im Plan nicht vorgesehene (ältere) Betreffe der jeweils passenden Unter- oder Mittelgruppe des Flattichplans zugewiesen worden.
Hinzuweisen ist auf das Repertorium Wü 65/28 Band I, das weitere Akten des Oberamts Riedlingen nachweist, die im Jahr 1977 vom Staatsarchiv Ludwigsburg, wohin sie vor 1945 gekommen waren, an das Staatsarchiv Sigmaringen als zuständiges Archiv abgegeben wurden. Das vorliegende Inventar beginnt mit der lfd. Nr. 201, weil es fortlaufend an Band I des Repertoriums anschließt.
Der vorliegende Bestand umfasst 1472 Einheiten im Umfang von ca 23,20 lfd.m.
Sigmaringen, im Oktober 1978
Vorbemerkung zum Nachtrag
Bei der Grobverzeichnung der Akten des Landratsamts Saulgau in den Jahren 1976/77 wurden dem Oberamt/ Landratsamt Saulgau insbesondere aus der Ablieferung von 1974 auch Akten zugewiesen, die sich bei genauerer Durchsicht als Provenienz Oberamt Riedlingen herausstellten; sie sind im Nachtrag aufgeführt.
Sie enthalten als Vorakten in geringem Umfang auch Schriftgut der Provenienzen Fürstl. Thurn und Taxis'sches Amt Dürmentingen, der Thurn und Taxis'schen Rentämter Buchau und Marchtal sowie der Stadt Riedlingen.
Im Orts- und Personenregister ist der Nachtrag eingeschlossen. Ein Sachregister erübrigt sich wegen der ausführlich gegliederten Inhaltsübersicht, die auch für den Nachtrag gilt.
Der Nachtrag wurde im Anschluss an den Hauptteil fortnummeriert; er umfasst 337 Einheiten mit 3,4 lfd. m; er wurde - wie auch der Hauptteil - vom Unterzeichneten verzeichnet, der auch das Register erstellte.
Sigmaringen, den 29. Juli 1983
Adam
Nachtrag zum Vorwort
In den Jahren 2009/ 2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Corinna Knobloch und Silke Schöttle führten die notwendigen Nacharbeiten durch. Seit Mai 2010 stehen die Erschließungsdaten im Internet.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 65/28 T 3 Nr. [Bestellnummer]
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Deutsches Reich: Wahlen und Volksabstimmungen, Verhältnis zum Ausland, Friedensvertrag von Versailles: Ablieferung von Tieren und Holz, Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Rheinland; Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen; Württemberg: Landesgrenzen, Wahlen, königliches Haus; Oberamt: Kreistag und Bezirksrat, Amtsversammlungsprotokolle, Oberamtmänner, Bildung und Einteilung, Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf alle Teile des Staatsgebiets, Ämter im Sprengel, Verwaltung, Personal, Geschäftsverteilung, Gebäude, Oberamtspflege; Gemeinde: Organisation, Satzungen, Gemeindevisitationen, Benennung, Einteilung und Gebiet, Markungs- und Steuergrenzen, Gemeindeverbände, Gemeindeeinwohner, Gemeindebürger, Personal und Rechtsverhältnisse des Personals, Versicherung, Vermögensverwaltung, Gemeindewaldungen, Nutzungsrecht und Lasten, Gemeindenutzungen, Geldvermögen, Haushalts- und Rechnungswesen, Stiftungen, Gemeindebetriebe und Einrichtungen, Wasserversorgung; Steuern und Realmatrikel des Adels; Bauwesen; Denkmalpflege; Feuersicherheit und Kaminfeger; Tankanlagen; elektrische Anlagen; Feuerlöschwesen und Feuerwehren, Brandfälle; Gebäudeschätzung; Eisenbahnbau; Kraftfahrlinien, Autobahnen; Luft- und Wasserverkehr; Post; Straßen und Wege; Straßenverkehrsregelung; öffentliche Gewässer; Triebwerke und Wassernutzungs- und Wässerungsrechte; Abwässer; Korrektion der Gewässer; Flößerei; Brücken und Pflaster-, Brücken- und Torsperrgelder; Wasserstand und Federseefällung, Badeweiher; Zunft und Innung; Verzeichnisse der Gewerbebetriebe; Berufsausbildung im Handwerk; Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften; lästige Anlagen, Dampfkessel; Gaststätten; Auswanderungsagenten und Einwanderung; Wandergewerbe; Märkte; Landwirtschaft: Organisationen, Schulen, landwirtschaflticher Grundstückverkehr, Feldbereinigung, Kultivierung und Entwässerung, Viehzucht, Kreuzottern, Jagd und Fischerei, Überfahrtsrechte und Reallasten, Vieh- und Schafweide, landwirtschaftliche Notstände; Staatswald in den Gemeinden; Oberamtssparkasse; Arbeitsamt, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsgerichte; Krankenversicherung und Krankenkassen; Unfallversicherung; Angestelltenversicherung; Schulverbände und Ortsschulrat; Volksschulen: Lehrer, Besoldung, Ausscheidung von Besoldungsteilen aus dem Einkommen der Schulstellen, Unterricht, Gebäude, Lehrerwohnungen; Fortbildungs-, Berufs-, Gewerbe- und Handelsschulen; höhere Schulen; Kindergärten; Kirche: Kirchenpflege, Sprengel, Mission, Orden, Ausscheidung des Ortskirchenvermögens, Vermögens- und Grundstockverwaltung, Gebäude, Mesner, Ortskirchensteuer, konfessionelle Verbände; Israelitische Kirche; Organisation der Polizei; ortspolizeiliche Vorschriften; Paßwesen; Staatsangehörigkeitsausweise und Heimatscheine; Auswanderung; Ausweisung; Presse und Schrifttum; Parteien und Vereine; Erdbeben; Schießstände und Schützenvereine; Polizeiaufsicht; Zigeuner und Arbeitsscheue; Tierschutz; Fürsorgeverbände und -stellen; allgemeine Fürsorge; Jugendwohlfahrtspflege; Wandererfürsorge; freie Wohlfahrtspflege; Sammlungen; Wohnungsaufsicht; Juden; Heil- und Pflegepersonen; Krankenhäuser; Apotheken; Unfruchtbarmachung und Schutz des deutschen Blutes; Fleischbeschauer und Metzgereien; Bestattungswesen; Tierärzte; Kleemeisterei; Personenstandswesen; Vermessung und Vermarkung; Strafrechtspflege; Luftschutz und Militärverein Göffingen; Statistik.
Zur Geschichte des Oberamts
Im Jahr 1803 wurden die im Gebiet des Oberamts liegenden Klöster aufgelöst: Zwiefalten und Heiligkreuztal kamen an Württemberg, Marchtal und Buchau mit Stadt an das Fürstliche Haus Thurn und Taxis. Im Jahr 1805 fielen die ehemals vorderösterreichische Stadt Riedlingen und 1806 der ganze Oberamtsbezirk unter württembergische Landeshoheit.
Nachdem aus dem Gebiet des Klosters Heiligkreuztal vorübergehend ein eigenes Oberamt gebildet und Riedlingen mit seinem Gebiet eine kurze Zeit vom Oberamt Zwiefalten verwaltet worden war, wurde 1807 aus Teilen beider Oberämter sowie aus den Patrimonialherrschaften Dürmentingen, Neufra, Grüningen und Wilflingen ein eigenes Oberamt Riedlingen errichtet.
Durch das Organisationsmanifest vom 18.3.1806 war das Land in 12 Kreise eingeteilt; das neu gebildete Oberamt Riedlingen kam zum Kreis Ehingen, dem bereits die Oberämter Saulgau und Biberach angehörten.
Dem Oberamt Riedlingen wurde 1808 auch das Fürstlich Thurn und Taxissche Amt Buchau sowie 1809 und 1810 die Kloster Marchtaler Orte und 1810 endlich durch königliches Manifest vom 27.10. vom aufgelösten Oberamt Zwiefalten die Orte Daugendorf mit Mörsingen, Dürrenwaldstetten mit Ittenhausen und Upflamör, Uigendorf mit Dietelhofen sowie Zwiefaltendorf mit Bechingen und Zell zugeteilt.
Durch das genannte Manifest vom 27.10.1810 wurden die Kreise in Landvogteien umbenannt und das Oberamt Riedlingen der "Landvogtei an der Donau" (Sitz Ulm) unterstellt.
Das Organisations-Edikt Nr. IV vom 18. November 1817 schuf jene Form der Gebietseinteilung, die bis 1922 bestand: als Mittelinstanz wurden die Landvogteien durch 4 Kreisregierungen ersetzt. Das Oberamt Riedlingen gehörte zum Donaukreis, Sitz der Kreisregierung war Ulm.
Zum Oberamt Riedlingen gehörten folgende Gemeinden:
Alleshausen
Altheim
Andelfingen
Bechingen
Betzenweiler
Beuren
Binzwangen
Buchau
Daugendorf
Dietelhofen
Dietershausen
Dieterskirch
Dürmentingen
Dürnau
Dürrenwaldstetten
Egelfingen
Emerfeld
Erisdorf
Ertingen
Friedingen
Göffingen
Grüningen
Hailtingen
Hausen am Bussen
Heiligkreuztal
Heudorf
Hundersingen
Ittenhausen
Kanzach
Kappel
Marbach
Möhringen
Moosburg
Mörsingen
Neufra
Oberwachingen
Offingen
Oggelshausen
Pflummern
Reutlingendorf
Riedlingen
Sauggart
Seekirch
Tiefenbach
Uigendorf
Unlingen
Unterwachingen
Upflamör
Uttenweiler
Waldhausen
Wilflingen
Zell
Zwiefaltendorf
Durch Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 wurde das Oberamt Riedlingen aufgelöst und zum größten Teil dem nunmehrigen Landkreis Saulgau zugeteilt. Zum neuen Landkreis Ehingen kamen lediglich die Orte: Bechingen, Dietelhofen, Dietershausen, Dieterskirch, Hausen am Bussen, Oberwachingen, Reutlingendorf, Sauggart, Uigendorf, Unterwachingen, Zell und Zwiefaltendorf. Die Kreisregierungen als Mittelinstanzen hatten schon 1922 ihre Existenz verloren.
Zum vorliegenden Bestand
Die nachstehenden Akten entstammen den folgenden Ablieferungen des
-Landratsamts Saulgau vom 5.6.1951 (Acc. 5/1951) ca 2,5 lfd. m., betreffend Realgemeinderechte
-Landratsamts Ehingen vom 17.12.1952 (Acc. 19/1952), ca 0,5 lfd. m., betreffend Ausscheidung des Ortskirchenvermögens (nur von den nach 1938 zum Lkr. Ehingen gekommenen Orten)
-Landratsamts Sigmaringen vom 23.9.1974 (Acc. 19/1974), ca 10 lfd. m. Verwaltungsakten
-Landratsamts Sigmaringen vom 5.12.1974 (Acc. 26/1974), ca 30 lfd. m. Verwaltungsakten.
Die beiden Ablieferungen von 1974 enthielten auch und sogar überwiegend Akten des ehemaligen, im Jahr 1972 aufgelösten Landkreises Saulgau. Sie lagerten im Gebäude des ehem. Landratsamts Saulgau (heute Rathaus) auf der Bühne und waren dort zuvor von dem Archivangestellten Abt und dem Unterzeichneten in etwa zwei Wochen vorgeordnet und auf ihre Archivwürdigkeit durchgesehen worden.
Der Landkreis Sigmaringen als Nachfolger des Landkreises Saulgau besorgte den Transport an das Staatsarchiv Sigmaringen stellte als Aushilfskraft Frau Schäfer für die Zeit von Oktober 1976 bis März 1977 zur Titelaufnahme zur Verfügung. In diesen 6 Monaten hat Frau Schäfer die beiden Ablieferungen im Umfang von ca 70 lfd. m. verzeichnet, wobei Sie auf die Trennung der beiden Provenienzen Oberamt Riedlingen und Landratsamt Saulgau (mit Oberamt Saulgau) zu achten hatte.
Die redaktionelle Überarbeitung der Titelaufnahme oblag dem Unterzeichneten, der auch die Akzessionen von 1951 und 1952 sowie Reste und die schwierigen Stücke verzeichnet hat.
Obwohl die Akten nach der alten württembergischen Registraturordnung für Oberämter entstanden und ursprünglich auch abgelegt waren, tragen sie dennoch meistenteils das nachträglich (wohl beim Landratsamt Saulgau) aufgesetzte Dezimalaktenzeichen nach dem Flattich-Plan. Da sich die alte Registraturordnung nicht mehr herstellen ließ, wurde der Ordnung der Flattichplan zugrunde gelegt. Dabei sind die Aktenzeichen überprüft und im Bedarfsfall ergänzt bzw. im Plan nicht vorgesehene (ältere) Betreffe der jeweils passenden Unter- oder Mittelgruppe des Flattichplans zugewiesen worden.
Hinzuweisen ist auf das Repertorium Wü 65/28 Band I, das weitere Akten des Oberamts Riedlingen nachweist, die im Jahr 1977 vom Staatsarchiv Ludwigsburg, wohin sie vor 1945 gekommen waren, an das Staatsarchiv Sigmaringen als zuständiges Archiv abgegeben wurden. Das vorliegende Inventar beginnt mit der lfd. Nr. 201, weil es fortlaufend an Band I des Repertoriums anschließt.
Der vorliegende Bestand umfasst 1472 Einheiten im Umfang von ca 23,20 lfd.m.
Sigmaringen, im Oktober 1978
Vorbemerkung zum Nachtrag
Bei der Grobverzeichnung der Akten des Landratsamts Saulgau in den Jahren 1976/77 wurden dem Oberamt/ Landratsamt Saulgau insbesondere aus der Ablieferung von 1974 auch Akten zugewiesen, die sich bei genauerer Durchsicht als Provenienz Oberamt Riedlingen herausstellten; sie sind im Nachtrag aufgeführt.
Sie enthalten als Vorakten in geringem Umfang auch Schriftgut der Provenienzen Fürstl. Thurn und Taxis'sches Amt Dürmentingen, der Thurn und Taxis'schen Rentämter Buchau und Marchtal sowie der Stadt Riedlingen.
Im Orts- und Personenregister ist der Nachtrag eingeschlossen. Ein Sachregister erübrigt sich wegen der ausführlich gegliederten Inhaltsübersicht, die auch für den Nachtrag gilt.
Der Nachtrag wurde im Anschluss an den Hauptteil fortnummeriert; er umfasst 337 Einheiten mit 3,4 lfd. m; er wurde - wie auch der Hauptteil - vom Unterzeichneten verzeichnet, der auch das Register erstellte.
Sigmaringen, den 29. Juli 1983
Adam
Nachtrag zum Vorwort
In den Jahren 2009/ 2010 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Corinna Knobloch und Silke Schöttle führten die notwendigen Nacharbeiten durch. Seit Mai 2010 stehen die Erschließungsdaten im Internet.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Wü 65/28 T 3 Nr. [Bestellnummer]
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Deutsches Reich: Wahlen und Volksabstimmungen, Verhältnis zum Ausland, Friedensvertrag von Versailles: Ablieferung von Tieren und Holz, Unterbringung von Flüchtlingen aus dem Rheinland; Staatsangehörigkeit und Einbürgerungen; Württemberg: Landesgrenzen, Wahlen, königliches Haus; Oberamt: Kreistag und Bezirksrat, Amtsversammlungsprotokolle, Oberamtmänner, Bildung und Einteilung, Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbands auf alle Teile des Staatsgebiets, Ämter im Sprengel, Verwaltung, Personal, Geschäftsverteilung, Gebäude, Oberamtspflege; Gemeinde: Organisation, Satzungen, Gemeindevisitationen, Benennung, Einteilung und Gebiet, Markungs- und Steuergrenzen, Gemeindeverbände, Gemeindeeinwohner, Gemeindebürger, Personal und Rechtsverhältnisse des Personals, Versicherung, Vermögensverwaltung, Gemeindewaldungen, Nutzungsrecht und Lasten, Gemeindenutzungen, Geldvermögen, Haushalts- und Rechnungswesen, Stiftungen, Gemeindebetriebe und Einrichtungen, Wasserversorgung; Steuern und Realmatrikel des Adels; Bauwesen; Denkmalpflege; Feuersicherheit und Kaminfeger; Tankanlagen; elektrische Anlagen; Feuerlöschwesen und Feuerwehren, Brandfälle; Gebäudeschätzung; Eisenbahnbau; Kraftfahrlinien, Autobahnen; Luft- und Wasserverkehr; Post; Straßen und Wege; Straßenverkehrsregelung; öffentliche Gewässer; Triebwerke und Wassernutzungs- und Wässerungsrechte; Abwässer; Korrektion der Gewässer; Flößerei; Brücken und Pflaster-, Brücken- und Torsperrgelder; Wasserstand und Federseefällung, Badeweiher; Zunft und Innung; Verzeichnisse der Gewerbebetriebe; Berufsausbildung im Handwerk; Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften; lästige Anlagen, Dampfkessel; Gaststätten; Auswanderungsagenten und Einwanderung; Wandergewerbe; Märkte; Landwirtschaft: Organisationen, Schulen, landwirtschaflticher Grundstückverkehr, Feldbereinigung, Kultivierung und Entwässerung, Viehzucht, Kreuzottern, Jagd und Fischerei, Überfahrtsrechte und Reallasten, Vieh- und Schafweide, landwirtschaftliche Notstände; Staatswald in den Gemeinden; Oberamtssparkasse; Arbeitsamt, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsgerichte; Krankenversicherung und Krankenkassen; Unfallversicherung; Angestelltenversicherung; Schulverbände und Ortsschulrat; Volksschulen: Lehrer, Besoldung, Ausscheidung von Besoldungsteilen aus dem Einkommen der Schulstellen, Unterricht, Gebäude, Lehrerwohnungen; Fortbildungs-, Berufs-, Gewerbe- und Handelsschulen; höhere Schulen; Kindergärten; Kirche: Kirchenpflege, Sprengel, Mission, Orden, Ausscheidung des Ortskirchenvermögens, Vermögens- und Grundstockverwaltung, Gebäude, Mesner, Ortskirchensteuer, konfessionelle Verbände; Israelitische Kirche; Organisation der Polizei; ortspolizeiliche Vorschriften; Paßwesen; Staatsangehörigkeitsausweise und Heimatscheine; Auswanderung; Ausweisung; Presse und Schrifttum; Parteien und Vereine; Erdbeben; Schießstände und Schützenvereine; Polizeiaufsicht; Zigeuner und Arbeitsscheue; Tierschutz; Fürsorgeverbände und -stellen; allgemeine Fürsorge; Jugendwohlfahrtspflege; Wandererfürsorge; freie Wohlfahrtspflege; Sammlungen; Wohnungsaufsicht; Juden; Heil- und Pflegepersonen; Krankenhäuser; Apotheken; Unfruchtbarmachung und Schutz des deutschen Blutes; Fleischbeschauer und Metzgereien; Bestattungswesen; Tierärzte; Kleemeisterei; Personenstandswesen; Vermessung und Vermarkung; Strafrechtspflege; Luftschutz und Militärverein Göffingen; Statistik.
1859 Akten (45,7 lfd.m)
Bestand
Riedlingen BC; Oberamt
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST