Wimpfen: Der Deutschordensmeister Eberhard v. Seinsheim vidimiert eine [inserierte] Urkunde König Siegmunds von 1430 Nov. 17 [= 241/224], in der dieser der Stadt Wimpfen auf Bitten ihrer Gesandten erlaubt, gemäß einem von ihnen vorgelegten Majestätsbrief seines Vorgängers König Albrecht [= 241/25, 1303 Januar 21] die Brücke in der Oberstadt von Wimpfen wieder aufzubauen und erneuert den zu erhebenden Zoll mit seinen näher beschriebenen Gebühren. Wenn die Brücke ausgebessert werden muß, soll die Stadt Wimpfen dies tun dürfen. Alle Pilger sollen vom Zoll befreit sein. Aussteller erneuert auch die Erlaubnis König Ruprechts, eine Brücke über die Jagst zu schlagen, doch soll dort kein Zoll erhoben werden.