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Ebf. Albrecht (von Brandenburg) von Mainz und des Stifts Magdeburg etc. bekundet, dass er nach dem Tod des Ulrich Ulner von Dieburg, dessen Sohn Philipp auch für seinen Bruder Ulrich das genannte Burglehen zu Starkenburg, wie deren genannte Vorfahren es innehatten, verliehen habe, ebenso habe er ihm einen Anteil am Schloss Bickenbach zu einem Mannlehen verliehen (folgt wie Urk. von 1460 September 1., StadtA Wo Abt. 159-U Nr. 370).

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