Diepold von Rot überträgt Guardian und Konvent des Franziskanerklosters ("sant Francissen ordens genant Barfu/o/zzen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] seine freieigene Wiese in Obenhausen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm], die derzeit der Pflüger von Weißenhorn ("Wissenhorn") [Lkr. Neu-Ulm] als Leibgeding besitzt. Dieser gibt davon jährlich den Geldwert für 8 Herbsthühner. Die Hälfte dieses Zinses fällt an die Franziskaner, die andere Hälfte geht zunächst an Diepold von Rot und nach dessen Tod ebenfalls an die Franziskaner. Sollte Pflüger vor Diepold von Rot sterben, so kann dieser die Wiese auf Lebenszeit nutzen, wobei allerdings seine Hälfte des Zinses sofort an die Franziskaner fällt. Nach seinem und Pflügers Tod geht die Wiese endgültig in den Besitz der Franziskaner über. Außerdem übergibt er den Franziskanern die 9 Schilling Heller Ulmer Währung, die ihm als Afterzins von einem Garten in Ulm vor der Stadt beim Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen [abgegangen, Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel] zwischen den Gärten des Gerer und des Epplin gefallen. Von dem Garten stehen außerdem den Deutschherren jährlich 6 Schilling Heller und 2 Herbsthühner als Erstzins zu. Von dem Zins des Diepold von Rot fallen 4 Schilling Heller sofort an die Franziskaner, die restlichen 5 Schilling verbleiben ihm auf Lebenszeit und gehen erst nach seinem Tod an die Franziskaner. Dafür sollen diese in ihrem Kloster jedes Jahr am 6. Dezember ("vff sant Nycolaus tag") einen Jahrtag für ihn, seinen verstorbenen Vater Diepold von Rot und seine ebenfalls verstorbene Ehefrau Mechthild mit Vigil und Seelmesse begehen. Bei Säumnis erhalten die Franziskaner in ihrem Konvent solange keinen Wein und kein Fleisch, bis sie den Jahrtag nachgeholt haben.