Streit um die Herrschaft Hemmersbach, ein jül. Lehen. Die Appellaten erheben Anspruch auf die Hälfte der streitigen Herrschaft. Der Appellant bzw. seine Mutter und Vormünder Dam von Diepenbroich gen. Rauftesch und Johannn Hoengen gen. Wassenberg haben Ulrich Scheiffart von Merode zu Bornheim von Schloß und Herrschaft Hemmersbach vertrieben, weil er sich als Vormund für ein inzwischen verstorbenes Mündel zu Unrecht in den Besitz des Mündelsguts gebracht habe. Der Appellant beansprucht die Herrschaft Hemmersbach ungeteilt. Sein Ahnherr Johann Scheiffart von Merode habe Hemmersbach als Eigengut besessen. Dessen ältester Sohn Heinrich habe die Herrschaft ungeteilt geerbt und sie 1479 dem Herzog von Jülich aufgetragen und als Lehen zurückerhalten. Da Heinrich Scheiffart von Merode nur eine Tochter hinterließ, wurden 1480 seine Brüder Werner und Wilhelm Scheiffart von Merode mit Hemmersbach belehnt. Es sei damals vereinbart worden, diese Stammherrschaft nie zu teilen. Wilhelms Sohn Johann Scheiffart von Merode zu Hemmersbach und Limbricht habe nach dem kinderlosen Tod seines Vetters Johann Scheiffart von Merode zu Clermont und Hemmersbach, Amtmanns von Liedberg, die Herrschaft Hemmersbach ganz übernommen und seinen Söhnen Johann und Wilhelm hinterlassen. Nach dem Tod der Schwester des Appellanten zieht der Herzog von Jülich Hemmersbach ein und gibt es an Johann von Vercken, den letzten Gatten der Verstorbenen neu aus. Dessen Sohn Heinrich von Vercken erwirkt 1650 durch ein Bittgesuch an den Kaiser eine kaiserl. Intervention am RKG, damit dieses dem Bittsteller schnellstmöglich zu seinem Recht verhelfe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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