Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet mit seinen Räten in Streitigkeiten [a.] zwischen Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu [Neu-]Leiningen einer- und denen zu Sausenheim andererseits sowie [b.] zwischen denen zu Sausenheim einer- und denen von Kirchheim (Kirchen) andererseits wegen ihrer Gemarkungen: Die Sausenheimer sollen denen von Leiningen ihren Bereich lassen, wie sie diesen gemäß altem Herkommen haben, auch wenn die Susenheimer dies aufgrund einer Ordnung des Fürstentums, wonach jedes Dorf die Güter in der eigenen Gemarkung besetzen sollte, ändern wollte. Die Leininger beriefen sich bei dem alten Herkommen auf eine Zusage Bischof Reinhards von Worms, dem sie zur Hälfte verbunden sind. Weil aber gemäß der Ordnung die Sausenheimer Güter in der Kirchheimer Mark von denen von Kirchheim besetzt werden, lässt der Pfalzgraf den Sausenheimern 10 Gulden an ihrer jährlichen Bede nach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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