Bastian Michel von Grüningen (Grieningen) bestätigt, von Reichserbtruchseß Wilhelm [voller Titel] auf Lebenszeit eine Mühle zu Munderkingen mit allem Zubehör und [einzeln aufgeführten] Geräten empfangen zu haben. Als Zins hat er zu Walpurga oder 8 Tage danach 80 lb. h. Munderkinger W. zu entrichten. Er muß die Mühle in gutem Bau halten und jedes Jahr an der Mühle und am zugehörigen Wuhr mit Wissen des Truchsessen oder seines Amtmannes zu Munderkingen Renovierungen in Höhe von 8 lb. h. vornehmen und darüber jedes Jahr abrechnen. Übersteigen die Baukosten 8 lb. h., muß er sie selbst tragen, sind sie geringer, wird die Differenz mit dem Zins erstattet; nur bei Schäden durch Hochwasser trägt der Truchseß die Reparaturkosten. Der Truchseß hat dem A. 55 Daumen Mühlstein mit der Mühle übergeben [die Rückgabe ist im einzelnen geregelt]; zur Abmessung ist eine Daumenbreite auf der Urk. auf gezeichnet. Etliche ehrbare Leute und sachverständige Müller haben einhellig erkannt, daß die Mühle und [einzeln gen.] Teile in gutem Zustand sind. Der A. kann jedes dritte Jahr das Gießbett aufheben, um zu fischen. Bei Hochwasser darf er es früher öffnen, dann jedoch nicht fischen, es sei denn, mit Erlaubnis des Truchsessen. Bei Säumnis der Abgaben und Nichterfüllung seiner Aufträge sowie nach dem Tode des A. tritt Heimfall ein. Als Ehrschatz hat der A. 60 fl. in zwei Raten zu zahlen; er hat sich in die Leibeigenschaft des Truchsessen ergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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