Johan de Ghyr, Bürgermeister, Hans Metting, Hans de Zelige, Hinrich Blome, Kord Duker und Hinke de Ghyr, geschworene Bauermeister an Stelle eines Rates zu Detmold, gewähren den von ihnen in die Stadt aufgenommenen innigen Schwestern auf dem Hof des Heinrichs u. Cords von dem Bussche ihrerseits die von Bernhard VII. zur Lippe verliehenen Rechte und Freiheiten in der Stadt. Die Schwestern müssen zudem 1 Rhein. Gl. zum gebouwe der Stadt leisten und dieser ein Vorkaufsrecht für ihren Hof gewähren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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