Johan de Ghyr, Bürgermeister, Hans Metting, Hans de Zelige, Hinrich
Blome, Kord Duker und Hinke de Ghyr, geschworene Bauermeister an Stelle
eines Rates zu Detmold, gewähren den von ihnen in die Stadt aufgenommenen
innigen Schwestern auf dem Hof des Heinrichs u. Cords von dem Bussche
ihrerseits die von Bernhard VII. zur Lippe verliehenen Rechte und Freiheiten
in der Stadt. Die Schwestern müssen zudem 1 Rhein. Gl. zum gebouwe der Stadt
leisten und dieser ein Vorkaufsrecht für ihren Hof gewähren.