Bartlin Gaup zu Baustetten stellt Äbtissin Lucia des Kl. H. einen Revers aus über die Belehnung auf Lebenszeit mit einem Hof und Gut zu Baustetten, welche vorher Georg Giselman besessen hat, die gen. Hauszins, Heugeld, Jahrgült und Hauptrecht gülten und unter bestimmten Bedingungen verliehen wurden.