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Heinrich Vetter von Oberkirch verzichtet mit Einwilligung seiner beiden Kinder aus erster Ehe, Jerg und Christina, auf die von ihm erhobenen Erbansprüche an der Verlassenschaft der Huse Glurin von Kappelrodeck, wohnhaft zu Lebzeiten in Straßburg, zugunsten des Rufes Hans, seiner Schwester Nesa und des Cuntz Cünlin von Kappelrodeck, gegen Zahlung von 40 Pfund Straßburger Pfennige.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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