Graf Heinrich, Herr zu Fürstenberg und Landgraf in der Baar, verleiht zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil dem Propst, Konvent und Gotteshaus zu Beuron (Buirren), die Gnade und Freiheit weder zu Neustadt (zu der Nuiwenstatte) noch zu dem alten Weg zu Gutmadingen (Guotmetingen) noch zu Hausach im Kinzigtal (Husen im Kinzgental) noch da, wo der Aussteller Zoll oder Umgeld nimmt, Umgeld und Zoll zu geben von Wein, Korn, Fleisch und anderen Dingen, die sie im Gotteshaus zu Beuron brauchen. Er gebietet auch allen seinen Zöllnern, von ihnen oder ihren Boten keinen Zoll zu nehmen, sondern sie unbekümmert fahren zu lassen. Der Aussteller hat sie und ihr Gut auch in sein Geleit und seinen Schirm genommen und bittet alle seine Freunde, Helfer und Diener, sie zu schirmen und zu geleiten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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