Erbschaftsstreit um die Hinterlassenschaft des Peter Maubach auf dem Hirtz zwischen seinem gleichnamigen Enkel als Appellanten und seinen Nichten, Töchtern seines Bruders Johann Maubach und einer Paetzgen, bzw. deren Gatten. Streitig sind Erbpachten und Erbzinse, wovon die Appellaten die Hälfte beanpruchen, weil ihrer Ansicht nach der Erblasser ohne Leibeserben verstorben sei. Der Appellant erhebt Anspruch auf das ganze Erbe, da sein Vater Henrich Maubach der Sohn des Erblassers aus erster Ehe mit Grietgen und auch sein anerkannter Erbe gewesen sei. Aus den beiden anderen Ehen des Erblassers mit Trude und Barbara seien keine Kinder hervorgegangen. Die Appellaten bestreiten, daß zwischen dem Erblasser und Grietgen eine Ehe bestanden habe. Appellation gegen das Urteil der Vorinstanz vom 2. März oder 12. Mai 1572 zugunsten der Appellaten. Das RKG urteilt am 5. Juli 1667, daß die Appellaten von der Ladung freizusprechen sind. In einem 1676 beginnenden Vollstreckungsverfahren werden die Appellaten in die streitigen Erbpachten und Erbzinse immittiert.
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Erbschaftsstreit um die Hinterlassenschaft des Peter Maubach auf dem Hirtz zwischen seinem gleichnamigen Enkel als Appellanten und seinen Nichten, Töchtern seines Bruders Johann Maubach und einer Paetzgen, bzw. deren Gatten. Streitig sind Erbpachten und Erbzinse, wovon die Appellaten die Hälfte beanpruchen, weil ihrer Ansicht nach der Erblasser ohne Leibeserben verstorben sei. Der Appellant erhebt Anspruch auf das ganze Erbe, da sein Vater Henrich Maubach der Sohn des Erblassers aus erster Ehe mit Grietgen und auch sein anerkannter Erbe gewesen sei. Aus den beiden anderen Ehen des Erblassers mit Trude und Barbara seien keine Kinder hervorgegangen. Die Appellaten bestreiten, daß zwischen dem Erblasser und Grietgen eine Ehe bestanden habe. Appellation gegen das Urteil der Vorinstanz vom 2. März oder 12. Mai 1572 zugunsten der Appellaten. Das RKG urteilt am 5. Juli 1667, daß die Appellaten von der Ladung freizusprechen sind. In einem 1676 beginnenden Vollstreckungsverfahren werden die Appellaten in die streitigen Erbpachten und Erbzinse immittiert.
AA 0627, 3663 - M 549/1376
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1572 - 1682 (1528 - 1683)
Enthaeltvermerke: Kläger: Peter Maubach unter der (zur) Weiden auf dem Graben, seit 1785 seine Witwe Katharina und seine beiden Töchter Beele und Mergen bzw. deren Gatten Henrich Schnapfhan und Jost Nysen, seit 1664 Gört Creutz zu Röhe (Eschweiler, Kr. Aachen) für sich und als Vormund für die Kinder des verstorbenen Dietrich Schnapfhan, Goßen Trein zu Dammerswinkel im Reich von Aachen und sein Sohn Theiß, (Bekl.) Beklagter: Peter Heupts (Heubts) zu Düren nahe bei der Annakirche namens seiner Gattin Bine Maubach und Konsorten: Peter Maubach zur Linden für sich und seine Geschwister, Peter Loitman zur Linden, Philipp von Effeld namens seiner Schwiegermutter Lisgen Maubach zu Düren, Witwe des Konrad zu Bardenberg, seit 1589 Andries Hoegh, Henrich Mundt, Bürger von Düren, und Johann Offerman als Erben des Peter Heupts, seit 1664 Peter Maubach und Henrich Leitmann, seit 1669 Anna Maria von Myllendonk, Witwe (des Adolph) von Hillensberg (Hellensberg), Frau von Schönau, (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Brentzlin 1572 - Dr. Bernhard Küehorn 1590 - Dr. Franziskus Henrich Krebs 1681 - Subst.: Lic. Roleman Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Michael Fickler 1572 - Dr. Johann Vest 1572 - Dr. Johann Michael Vaius 1575 - Lic. Johann Konrad Albrecht 1664 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht 1664 - Dr. Johann Leonhard Schommartz (für den Herzog von Jülich-Berg) 1680 - Subst.: Dr. Johann Philipp Nidderer Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht (Schultheiß und Schöffen) zu Schönau 1570 - 1572 - 2. Krafft von Myllendonk als Herr von Schönau 1572 - 3. RKG 1572 - 1682 (1528 - 1683) Beweismittel: Auflistung der Erbpachten und Erbzinse. Ehevertrag von 1528 zwischen Henrich Maubach auf dem Hirtz und Anna Scheiffers zur Linden; Zeugenverhör (in Q 4). Beschreibung: 14 cm, 804 Bl., lose; Q 1 - 44, 22 Beilagen prod. 1681, 17. April und 17. Aug. 1683 sowie Q 40 in mehreren Teilen (Akten des Exekutionsverfahrens). Vgl. RKG 1856 (F 677/2756) und 1857 (F 678/2757).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:44 MESZ