Bischof Franz Egon von Straßburg entleiht von der Karthause zu Molsheim 2000 Gulden, verzinslich für 5 Prozent und bestimmt zur Wiedereinlösung der an Württemberg verpfändeten Herrschaft Oberkirch, unter Verpfändung der der Stadt Molsheim auferlegten Quota zu den Einlösungsgeldern und der dortigen Gefälle.