Das Gericht zu Ulm verurteilt auf Klage des Klosters Allerheiligen Hans Schweytzer, Ulrich von Eystet und Hans Schrag von Ulm, eine von dem Kloster beanspruchte, von ihnen seit Jahren nicht mehr aussgerichtete Gült von 4 Viertel Korn und 3 Kappen in Zukunft zu bezahlen und die verfallenen Zinsen zu berichtigen.