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Der freieigene Hof und das Drittel an dem Gericht zu Röllshausen [Ortsteil der Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kr.], ablösbar mit 800 guten rheini...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Ruckershausen, Nr. 2
A I u, von Rückershausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Ru-Ry >> Rückershausen, von >> 1400-1499
1492 März 22
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der freieigene Hof und das Drittel an dem Gericht zu Röllshausen [Ortsteil der Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kr.], ablösbar mit 800 guten rheinischen Gulden, da die von Rückershausen zu verschiedenen Zeiten den Landgrafen von Hessen 600, 100 und 90 Gulden geliehen hatten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Rückershausen, Johann von Rückershausen
Belehnte/r: Ludwig und Johann von Rückershausen, Vettern