Die Familie von der Portzen (Johann Ludwig und sein Sohn Arnold) verschuldete sich völlig. 1670 belastete sie die Halbscheid des Genneper Hofes im Erzstift Köln, Amt Kempen, unweit des Hauses Niersdonk gelegen, mit 1200 Rtlr. Von Caecilia Wedigh gelangte die Schuldforderung an die Familie Mylius, die 1677 wegen ausbleibender Zahlungen die Immission in den Hof erwirkte. Da jedoch auch andere Gläubiger Ansprüche stellten, wurde der Hof öffentlich versteigert (Subhastation). Er ging für 2860 Rtlr. an von Aschenbroich. Der Appellant, der an von der Portzen Forderungen hatte durch seine Heirat mit Cecilia Juliane von Morrien, deren Interessen während ihrer Minderjährigkeit zunächst von den Brüdern ihres Vaters, Walter und Wilhelm von Morrien, vertreten wurden, behauptet, bei der Versteigerung der Letzt- und Meistbietende gewesen zu sein (3060 Rtlr.) und beansprucht die Halbscheid des Genneper Hofes. Aschenbroich dagegen weist diese Forderung zurück, da von Danckelmanns Gebot erst „nach Ausgang der Kerzen“ erfolgt, eine derartige Erhöhung aber null und nichtig sei (Kerzenkauf).