Johann im Hof und seine Frau Merge verkaufen Johann von Scheven, dessen Erben oder dem, der mit dessen Wissen und Willen Inhaber dieser Urkunde ist, für 400 Gulden in Gold, Münze der vier Kurfürsten am Rhein, guter Frankfurter Währung, die dieser ihnen bezahlt hat, ihren Zehnten zu Mühlen und dort herum bei Dietkirchen in Dorf und Feld mit Ausnahme der Lämmer, Ferkel, Hühner, Hähne und Gänse, die sie sich vorbehalten. Der Verkauf ist mit Wissen und Willen des Herrn Johann Beyer, Chorbischofs vom Titel des heiligen Lubentius, geschehen, von dem die Aussteller den Zehnten zu Lehen haben und der sich dies Lehnsrecht vorbehält. Sie haben dem Käufer den Zehnten mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, aufgetragen vor Heintze 'Schurnaill' von Dauborn ('Daberen'), Schultheiß zu Lindenholzhausen ('Holtzhuysen zo der lynden'), Christian Lantgreve und Cointze Blomenroder, beide Schöffen daselbst, die ihr Gerichtsgeld und Zeugnis ('urkunde') der Wahrheit empfangen haben. Der Wiederkauf ist gegen die Kaufsumme, die in die Stadt Koblenz oder Limburg zu entrichten ist, acht Tage vor oder nach dem 22. Februar 'sente Peters dage ad kathedram zo latine genant' gestattet, wobei diese Urkunde zurückzugeben ist, wie der Revers des Käufers, den die Aussteller in Händen haben, ausweist. - Es siegeln der Aussteller, der vorgenannte Chorbischof, die Adligen ('vesten') Johann von Langenau und Coene von Reifenberg, Sohn des + Herrn Coene, Amtmänner zu Diez, sowie für Schultheiß und Schöffen von Lindenholzhausen Junker Otto von Diez, Amtmann daselbst.