Regierung (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Sf 5
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Schillingsfürst >> Zentrale Behörden vor 1806
(1550-1615) 1615-1806
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält das Schriftgut der als Kanzlei bzw. Hofratskanzlei, später als Hof- und Justizratscollegium und schließlich als Regierung bezeichneten Zentralbehörde mit Sitz in Schillingsfürst und ab 1793 in Waldenburg.
Gliederung: I. Linien- und Hausangelegenheiten; II. Allgemeine Verwaltung; III. Kirchen- und Schulangelegenheiten; IV. Gemeinde- und Untertanenangelegenheiten; V. Kameralangelegenheiten; VI. Beziehungen zu Auswärtigen; VII. Militaria; VIII. Miszellanea.
Wie bei den anderen hohenlohischen Stammesteilen bildete auch bei Hohenlohe-Schillingsfürst die Kanzlei bzw. Regierung mit der Kammer und dem Konsistorium die obere Verwaltungsebene im zweistufigen Behördenaufbau der Grafschaft bzw. des Fürstentums. Die ursprünglich als Kanzlei, ab 1745 als Hofratskanzlei und ab etwa 1765 als Hof- und Justizratscollegium bezeichnete Zentralbehörde hatte ihren Sitz ab 1615 in Schillingsfürst; er wurde in den 1740iger Jahren nach Waldenburg verlegt und 1767 erneut nach Schillingsfürst. Nach dem Tod des Fürsten Karl Albrecht 1793 verlegte die Vormundschaft über den gemütskranken Nachfolger die Zentralbehörden wiederum nach Waldenburg. Das Hof- und Justizratscollegium erhielt nun die modernere Bezeichnung "Landesregierung", für die sich im behördlichen Sprachgebrauch die Kurzform "Regierung" einbürgerte, die ihr bis zur Aufhebung infolge der Mediatisierung 1806 verblieb. Über die Registraturverhältnisse der Regierung und ihrer Vorgängerinstitutionen lassen sich Feststellungen nicht treffen, da Repertorien nicht erhalten sind. Allem Anschein nach waren zumindest die Akten der jüngeren, in Schillingsfürst und Waldenburg entstandenen Registraturschicht unverzeichnet geblieben. Jedenfalls lassen sich auf den originalen Aktenumschlägen Signaturen aus der Zeit vor 1806 nicht nachweisen. Unmittelbar nach der Verselbständigung der jüngeren Linie des Hauses Hohenlohe-Schillingsfürst 1807 forderte die Schillingsfürster Verwaltung die Abgabe der 1793 nach Waldenburg verbrachten Akten, soweit sie sich auf das ehemalige Oberamt Schillingsfürst bezogen. Diese erfolgte, wie das in beglaubigter Abschrift vorliegende Ablieferungsverzeichnis (Sf 45 Domänenkanzlei Bü 535) belegt, bis spätestens 1828. In Schillingsfürst wurde das Schriftgut um 1850 ohne Berücksichtigung der Provenienzverhältnisse zum Pertinenzbestand "Älteres Amt Schillingsfürst" formiert und in Listenform verzeichnet. Die Akten der Regierung Schillingsfürst gelangten mit dem gesamten Archiv Schillingsfürst 1973-1976 in das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein und wurden zunächst anhand der gültigen Verzeichnisse neu aufgestellt. Die Verzeichnung mit dem Ziel der Bildung provenienzgerechter Bestände wurde nach 1990 in Angriff genommen und konnte für den durch das vorliegende Repertorium erschlossenen Bestand 1996 im wesentlichen abgeschlossen werden. Seine Gliederung lehnt sich an die Schemata vergleichbarer hohenlohischer Kanzlei- bzw. Regierungsüberlieferungen an. Der Bestand, der die Bezeichnung "Sf 5 Regierung" erhielt, umfaßt in 8,5 lfd. m 748 Büschel. Er wurde 1990-1996 von Archivamtmann W. Beutter verzeichnet und geordnet. Bei seiner Benutzung sind insbesondere die wenigen Kanzlei- bzw. Regierungsprotokolle im Bestand "Sf 245 Amtsbücher" des Archivs Schillingsfürst zu berücksichtigten. Wie bei allen Schillingsfürster Beständen aus der Zeit vor 1807 liegt auch im Archiv Waldenburg Schriftgut der Provenienz Regierung (Wa 60) und Vorgängerinstitutionen vor. Neuenstein, im Juli 1997 Beutter
748 Bü (8,5 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ