Bischof Heinrich (III.) von Bamberg gestattet, dass gleichwie in den übrigen Kirchen der dem Schwäbischen Bund angehörigen Gebiet auch in Nürnberg für die Dauer der Verlängerung dieses Bundes, d.h. zwölf Jahre lang alle Mittwoch abends nach dem Englischen Gruß eine Glocke geläutet und Gebete für den Bestand des Bundes verrichtet werden dürften und erteilt allen Betenden einen Ablass von vierzig Tagen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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