Adam Franz Anton Fugger, Graf von Kirchberg und Weißenhorn, überlässt mit Zustimmung seines Sohns Johann Nepomuk an Abt Meinrad, Prior Modestus Kaufmann und Konvent des Klosters Wiblingen den nach den einzelnen Gütern beschriebenen Kirchbergischen Anteil an Unterweiler unter Vorbehalt der Landeshoheit und der Regalien für Österreich und der Hochgerichtsbarkeit und des Jagd- und Forstrechts für die Grafschaft Kirchberg.