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Die Stadt überläßt den Wall zwischen dem Hörster Tor und dem großen Blockhause dem Dr. der Medizin und Physikus Joh. Weßling und s. Frau Gertrud zur lebenslänglichen Benutzung wegen seiner Verdienste um die Stadt. Abschrift des Notars Joh. Hölscher, Papier.

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Stadtarchiv Münster
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