Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Überlingen beurkunden, dass Lorenz Rentz, Kaufmann des Gotteshauses Wald, bevollmächtigter Anwalt der Frau Barbara, Äbtissin von Wald, der ehrwürdigen Frau, wegen des Rechtsstreites um den Erbfall des Konrad Schetlin, ihres Bürgers, und des von ihnen gefällten Urteils an die römisch-kaiserliche und hispanisch-königliche Majestät und das hochlöbliche Kammergericht appellieren wollte, wofür ihm von ihnen eine Frist von vier Monaten gesetzt wurde; da er jedoch innerhalb dieser Zeit die Appellation nicht anbrachte und sie von dem Säckelmeister Michel Sprenger, dem ehrsamen, im Namen gemeiner Stadt Überlingen aufgefordert wurden, ihn im Namen der Stadt in das Erbgut einzusetzen, laden sie Lorenz Rentz auf den 15. Tag nach Pfingsten entweder persönlich oder vertreten durch einen Anwalt vor sich in das Rathaus an gewöhnliche Gerichtsstatt; sie haben ihm fünf [Tage] für den ersten, fünf für den anderen und fünf für den dritten und letzten Rechtstag angesetzt. Er soll anwesend sein, wenn der Säckelmeister in Konrad Schetlins Erbgut eingesetzt wird.
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Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Überlingen beurkunden, dass Lorenz Rentz, Kaufmann des Gotteshauses Wald, bevollmächtigter Anwalt der Frau Barbara, Äbtissin von Wald, der ehrwürdigen Frau, wegen des Rechtsstreites um den Erbfall des Konrad Schetlin, ihres Bürgers, und des von ihnen gefällten Urteils an die römisch-kaiserliche und hispanisch-königliche Majestät und das hochlöbliche Kammergericht appellieren wollte, wofür ihm von ihnen eine Frist von vier Monaten gesetzt wurde; da er jedoch innerhalb dieser Zeit die Appellation nicht anbrachte und sie von dem Säckelmeister Michel Sprenger, dem ehrsamen, im Namen gemeiner Stadt Überlingen aufgefordert wurden, ihn im Namen der Stadt in das Erbgut einzusetzen, laden sie Lorenz Rentz auf den 15. Tag nach Pfingsten entweder persönlich oder vertreten durch einen Anwalt vor sich in das Rathaus an gewöhnliche Gerichtsstatt; sie haben ihm fünf [Tage] für den ersten, fünf für den anderen und fünf für den dritten und letzten Rechtstag angesetzt. Er soll anwesend sein, wenn der Säckelmeister in Konrad Schetlins Erbgut eingesetzt wird.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 39 T 1-3 U 723
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 39 T 1-3 Kloster Wald: Akten, Amtsbücher und Urkunden
Kloster Wald: Akten, Amtsbücher und Urkunden >> Urkunden ohne Rubrikenzuordnung
1522 Juni 6 (1522 Juni 6 (Freitag nach Exaudi))
Urkunden
Siegler: die Aussteller mit dem Stadtsiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
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