Dietrich, Markgraf der Ostmark und der Lausitz, gewährt der Stadt Luckau, weil ihre Bürger ihm häufig dienstfertig gewesen sind, einen Jahrmarkt, der acht Tage vor dem Fest Bartholomei (24. August) beginnen und acht Tage nach dem Fest dauern soll. Er bestimmt, dass alle, die zu Geschäften diese Märkte besuchen, auf dem Hinweg, beim Aufenthalt und bei der Rückkehr sicheres Geleit haben, ferner, dass jeder Kaufmann während des Marktes beim Niederlegen seiner Waren 4 Denare als Zoll entrichten solle und beim Loskauf ebensoviel. Beim Kauf eines Pferdes oder einer Stute soll der Käufer 4 Denare als Zoll zahlen, während der Verkäufer davon befreit ist. "Datum anno domini M°CC° nonagesimo in die beate Scolastice virginis"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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