Schenk Philipp, Herr zu Erbach, reversiert gegen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über dessen Einwilligung, um 1000 Gulden seinen Teilzehnten zu Umstadt, den er als pfalzgräfliches Lehen hat, dem Erkinger von Rodenstein zu leihen und verpflichtet sich, diesen binnen 10 Jahren wieder zu lösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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