Graf Otto von Nassau und sein Bruder Heinrich, Dompropst zu Speyer, beschwören in die Hand ihres Schwagers, des Grafen Sigfrid von Wittgenstein die zwischen ihnen vereinbarten Vergleichspunkte: sie sollen sich brüderlich freundlich zu einander verhalten; sie sollen die von ihrem Vater, dem Grafen Heinrich, zu treffende Erbteilung annehmen; oder, falls ihr Vater, ohne eine solche Festsetzung zu hinterlassen, stirbt, soll der Graf Wittgenstein mit dem Rat ihrer Mannen und Burgmannen in der Herrschaft ihre Länder scheiden; falls dies nicht zu ihrer Zufriedenheit gelänge, soll Graf Wittgenstein noch ihren Neffen Grafen Dietrich zu Loin Herrn zu Weinsberg und ihren Schwager Gerlach Herrn zu Limburg hinzuziehen und mit diesen die endgültige Entscheidung treffen; und anderes mehr. Wenn Graf Otto kinderlos bleibt, soll Heinrich mit Rat der 3 Schiedleute ein Weib nehmen. Streitigkeiten soll Graf Wittgenstein entscheiden; Einlager für den schuldigen Teil ist Lasphe.
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Graf Otto von Nassau und sein Bruder Heinrich, Dompropst zu Speyer, beschwören in die Hand ihres Schwagers, des Grafen Sigfrid von Wittgenstein die zwischen ihnen vereinbarten Vergleichspunkte: sie sollen sich brüderlich freundlich zu einander verhalten; sie sollen die von ihrem Vater, dem Grafen Heinrich, zu treffende Erbteilung annehmen; oder, falls ihr Vater, ohne eine solche Festsetzung zu hinterlassen, stirbt, soll der Graf Wittgenstein mit dem Rat ihrer Mannen und Burgmannen in der Herrschaft ihre Länder scheiden; falls dies nicht zu ihrer Zufriedenheit gelänge, soll Graf Wittgenstein noch ihren Neffen Grafen Dietrich zu Loin Herrn zu Weinsberg und ihren Schwager Gerlach Herrn zu Limburg hinzuziehen und mit diesen die endgültige Entscheidung treffen; und anderes mehr. Wenn Graf Otto kinderlos bleibt, soll Heinrich mit Rat der 3 Schiedleute ein Weib nehmen. Streitigkeiten soll Graf Wittgenstein entscheiden; Einlager für den schuldigen Teil ist Lasphe.
170 I, U 246
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1326-1350 >> 1336
1336 März 28
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1. Graf Otto, 2. Heinrich von Nassau, 3. Graf Sigfrid von Wittgenstein (merkwürdiges Reitersiegel), 4. Kristian von Selbach, 5. Rorich von Burbach - erhalten
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Graf Siegfr. von Wittgenstein, Kristian von Selbach und Rorich von Burbach, Ritter, Gobel von der Hese, gräfl. nass. Vogt im Lande Siegen, Otto Pfarrer zu Siegen und Heinrich Schonhals Pfarrer von St. Moritz zu Speier
Regest Philippi, Siegener Urkundenbuch I 128. Rückvermerk: 3. Divisio
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:09 MESZ