Klage (vor dem Stadtrichter) des Sebastian Modersohn gegen Frau Klainschnitker Bernard Hockensfeldt, geb. Anna Asshegge. Der 1587 verstorbene Lübbert zum Kley, Priester des Deutschen Ordens und Verwalter des Hauses St. Georg in Münster, hatte bei Michael Modersohn, dem Vater des Klägers, 200 Rthl. deponiert. Er hat der Beklagten, die Magd bei ihm war, 200 Rthl. vermacht und den Vater des Klägers ersucht, das deponierte Geld der Beklagten auszuzahlen, was dieser versprach.
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Klage (vor dem Stadtrichter) des Sebastian Modersohn gegen Frau Klainschnitker Bernard Hockensfeldt, geb. Anna Asshegge. Der 1587 verstorbene Lübbert zum Kley, Priester des Deutschen Ordens und Verwalter des Hauses St. Georg in Münster, hatte bei Michael Modersohn, dem Vater des Klägers, 200 Rthl. deponiert. Er hat der Beklagten, die Magd bei ihm war, 200 Rthl. vermacht und den Vater des Klägers ersucht, das deponierte Geld der Beklagten auszuzahlen, was dieser versprach.
B-Acta jud, 80
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
(1590, 1592) 1597-1599
Darin: Anlage: 16.7.1590 Michael Modersohn überträgt seinem Sohn Sebastian sein Vermögen, insbes. sein Haus an der Rotenburg und der lütken Stigge. Er behält sich vor den Nießbrauch an dem Gut Völckerinck und an den 2400 Rthln, die Johan Modersohn, Johan Roedde, Witwe Borchard Heirde und Schulte Brüninck in Nienberge schulden. Die Urkunden über diese Forderungen sollen bei Heinrich Moderson, Michaels Bruder, hinterlegt werden. Michael Modersohn ist in 2. Ehe verheiratet; seine 2. Frau erhält eine Rente, falls er vor ihr stirbt. Zeugen: Oldermann Heinrich Egbertz, Heinrich Modersohn Michaelis, Wandschneider Herman Biscopinck und Jost Frie zu Böddinck. Notar: Konrad von der Wick. Beigebunden sind die Akten des Vorprozesses 1592. Erwähnt werden darin Ursula Hockensfeldt; M. Herman Hartman; M. Kaspar Krevet; Herman Kentrup zu Bösensell.
Enthält: Der Landkomtur Nevelinck von der Recke hat dem Vater des Klägers aber verboten, das Geld zu zahlen, da das Testament des zum Kley nichtig sei, weil es ohne sein Wissen und Wollen errichtet sei. Der Vater hat darauf das Geld dem Komtur gegeben. In einem Vorprozess hat dann die Beklagte gegen den Vater des Klägers auf Zahlung geklagt. Der Vater hat nach einiger Zeit den geforderten Betrag und die Kosten bezahlt. Der Kläger behauptet nun, die Zahlung sei aus Irrtum und Unkenntnis erfolgt; der Vater sei rechtsunkundig gewesen und habe nicht zum Prozesse geführt. Der Kläger verlangt daher das Geld zurück.Als Zeugen, insbesondere über die Beendigung des Vorprozesses werden vernommen 1. Dr. Dietrich Eickrodt, 37 J. alt; 2. Notar Heinrich Hane, 40 J. alt; 3. Notar Dietrich Hemking, 57 J. alt; 4. Notar Isfording, Amtmann zu Kinderhaus, 50-60 J. alt; 5. Fleischhauergildemeister Johan Modersohn, Christians Sohn, 57 J. alt. Der Stadtrichter verlangt von der Beklagten Beweis, dass der Vater als Kläger sich bei ihrer Heirat zur Zahlung verpflichtet habe. Die Beklagte legt hingegen Berufung ein. Das Ratsgericht gibt der Berufung statt und weist die Klage ab. Erwähnt werden Prior und Domprediger Nikolaus Steinlage; Christoph Bremmer, Dechant an Ludgeri; Ratsherr Bernhard von Hoeseden; Lübbert Asshegge, Bruder der Beklagten.
Enthält: Der Landkomtur Nevelinck von der Recke hat dem Vater des Klägers aber verboten, das Geld zu zahlen, da das Testament des zum Kley nichtig sei, weil es ohne sein Wissen und Wollen errichtet sei. Der Vater hat darauf das Geld dem Komtur gegeben. In einem Vorprozess hat dann die Beklagte gegen den Vater des Klägers auf Zahlung geklagt. Der Vater hat nach einiger Zeit den geforderten Betrag und die Kosten bezahlt. Der Kläger behauptet nun, die Zahlung sei aus Irrtum und Unkenntnis erfolgt; der Vater sei rechtsunkundig gewesen und habe nicht zum Prozesse geführt. Der Kläger verlangt daher das Geld zurück.Als Zeugen, insbesondere über die Beendigung des Vorprozesses werden vernommen 1. Dr. Dietrich Eickrodt, 37 J. alt; 2. Notar Heinrich Hane, 40 J. alt; 3. Notar Dietrich Hemking, 57 J. alt; 4. Notar Isfording, Amtmann zu Kinderhaus, 50-60 J. alt; 5. Fleischhauergildemeister Johan Modersohn, Christians Sohn, 57 J. alt. Der Stadtrichter verlangt von der Beklagten Beweis, dass der Vater als Kläger sich bei ihrer Heirat zur Zahlung verpflichtet habe. Die Beklagte legt hingegen Berufung ein. Das Ratsgericht gibt der Berufung statt und weist die Klage ab. Erwähnt werden Prior und Domprediger Nikolaus Steinlage; Christoph Bremmer, Dechant an Ludgeri; Ratsherr Bernhard von Hoeseden; Lübbert Asshegge, Bruder der Beklagten.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:11 MEZ