Abt Nikolaus und der Konvent des Klosters Zwiefalten, Orden St. Benedikt, kauft von Philipp Dietrich Späth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen das Dorf Ittenhausen (1) mit der Pfarrei Dürrenwaldstetten mit aller Zugehörde und Rechten, hoher und niederer Obrigkeit. Folgende Gerechtigkeiten sollen dem Verkäufer weiterhin zustehen: 1) Jeder Schäfer oder Inhaber des Bürckhofes darf jedes Jahr vier Wochen lang mit 400 Schafen und einem Leithammel auf Ittenhauser Gemarkung weiden 2) Der Mühlenbann für die Untertanen von Ittenhausen in die Herrschaftsmühle zu Hettingen bleibt erhalten; nur beim Einkauf von Getreide in Zwiefalten darf die Klostermühle benützt werden. Falls diese Regelung nicht befolgt wird, wird beim ersten Mal 1 lb, beim zweiten 2 Pfund und beim dritten Mal 3 Pfund Strafe fällig. Davon fällt die eine Hälfte Philipp Dietrich Späth zu, die andere Hälfte dem Kloster Zwiefalten (1) Kreis Saulgau
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Abt Nikolaus und der Konvent des Klosters Zwiefalten, Orden St. Benedikt, kauft von Philipp Dietrich Späth von Zwiefalten zu Hettingen und Gammertingen das Dorf Ittenhausen (1) mit der Pfarrei Dürrenwaldstetten mit aller Zugehörde und Rechten, hoher und niederer Obrigkeit. Folgende Gerechtigkeiten sollen dem Verkäufer weiterhin zustehen: 1) Jeder Schäfer oder Inhaber des Bürckhofes darf jedes Jahr vier Wochen lang mit 400 Schafen und einem Leithammel auf Ittenhauser Gemarkung weiden 2) Der Mühlenbann für die Untertanen von Ittenhausen in die Herrschaftsmühle zu Hettingen bleibt erhalten; nur beim Einkauf von Getreide in Zwiefalten darf die Klostermühle benützt werden. Falls diese Regelung nicht befolgt wird, wird beim ersten Mal 1 lb, beim zweiten 2 Pfund und beim dritten Mal 3 Pfund Strafe fällig. Davon fällt die eine Hälfte Philipp Dietrich Späth zu, die andere Hälfte dem Kloster Zwiefalten (1) Kreis Saulgau
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 {44}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1564 April 23
Urkunden
Siegler: der Aussteller
Vermerke: Abschrift 17. Jh. in: Repert. VII A 8 a Nr 1, S. 136 (Pak 3)
Vermerke: Abschrift 17. Jh. in: Repert. VII A 8 a Nr 1, S. 136 (Pak 3)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:43 MESZ
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