Johann Lucker von Jungingen [Stadt Ulm] bekennt, dass ihm Propst Konrad von Blindheim ("Blinthain") [Lkr. Dillingen] und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm [abgegangen, Bereich Wengengasse 6-10] ein Feldlehen zu Erbrecht verliehen haben. Dieses umfasst 9,5 Jauchert Äcker, liegt zwischen Jungingen und St. Moritz [Stadt Ulm] und gehörte früher zu dem Hof in St. Moritz. Dazu haben sie ihm noch ein Tagwerk Wiesen hinter Pfuhl ("Pfu/e/l") [Stadt Neu-Ulm] bei dem Kreuz am Weg nach Finningen [Stadt Neu-Ulm] anstoßend an Wiesen des Stifts verliehen. Er verpflichtet sich, dem Stift davon jährlich 2 Imi Roggen, 2 Imi Fesen, 2 Imi Hafer und 2 Herbsthühner sowie von den Wiesen zusätzlich 10 Schilling Heller Heugeld und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten. Bei Besitzwechseln hat der Abziehende dem Stift 2 rheinische Gulden als Weglöse und der neue Inhaber ebenfalls 2 rheinische Gulden als Handlohn zu entrichten. Johann Lucker und seinen Erben steht das Recht zu, ihr Erbrecht zu veräußern, allerdings vorbehaltlich der dem Stift an den Lehen zustehenden Rechte.