Hans von Gemmingen zu Guttenberg bekundet, dass ihm, seiner Schwester Mechthild (Metzen) und seinem Sohn Blicker von Gemmingen auf Lebtag die Stadt Eppingen mit Zubehör um 4.000 Gulden gemäß einem am 18.12.1469 zu Germersheim gegebenen Brief verschrieben worden ist. Der Aussteller bewilligt nun gegenüber Kurfürst Philipp von der Pfalz, dass dieser oder seine Erben jederzeit dem Hans oder seinen Erben 2.000 Gulden nach Guttenberg oder Heilbronn ausrichten mögen, um die Stadt wieder zu lösen und als Eigengut zu ihren Händen zu nehmen. Die Verschreibung über Eppingen soll sodann ebenfalls überreicht werden. Hans von Gemmingen kündigt sein Siegel an und bittet seinen Vetter Dieter von Handschuhsheim um Mitbesiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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