Kaiser Karl V. beurkundet, dass Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeisteramtes in Preußen und Deutschordensmeister, in einer Klage gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn (Heylpron) wegen des Weineinführens von Dr. jur. Wolfgang Rem von Kötz (Remen von Kötz), der bündischen Städte im Lande zu Schwaben gemeinen Richter, am 13. August 1532 kostenpflichtig abgewiesen worden ist, und dass er an das kaiserliche Kammergericht appelliert hat und auch von dieser Instanz unter Verurteilung zum Kostenersatz zurückgewiesen worden ist.