Konrad Haim und seine Ehefrau Margarete geb. Güsse, Bürger zu Günzburg, bekennen, dass ihnen der Guardian Eberhard und der Konvent des Franziskanerklosters in Ulm ihr Haus mit der dazugehörigen Hofstatt in Günzburg ("Güntz") zwischen dem Stadel des Leonhard Ott und dem Haus des Johann Zeller als Leibgeding verliehen haben. Sie verpflichten sich, Ordensbrüder, die nach Günzburg kommen, in dem Haus zu beherbergen und zu verköstigen sowie das Haus in gutem Bauzustand zu halten. Die Terminierer des Ordens dürfen Getreide und andere Dinge, die sie in Günzburg und der Umgebung gesammelt haben, in dem Haus lagern. Nach ihrer beider Tod fallen Haus und Hofstatt wieder an das Kloster zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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