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Kirchengemeinde Brackwede (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.06. Kirchenkreis Gütersloh
1710 - 2001
Das Archiv der Ev.-Luth. Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde 1989 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2012 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 446 Verzeichnungseinheiten, darunter 60 Kirchenbücher und 7 Zivilstandsregister. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1710 bis 2001.Zu den ältesten Verzeichnissen in dem umfangreichen Gemeindearchiv zählen neben den Kirchenbüchern und einem Kirchstuhlregister aus dem Jahr 1710 die Brackweder Kirchenmatrikeln (LkA EKvW 4.14 Nr. 357 und 358), angelegt 1734. Solche Matrikeln waren von der preußischen Regierung für die Kirchengemeinden in Minden-Ravensberg seit den 1730er Jahren als Nachweis über die Kirchenbedienten, ihre Amtsverrichtung und das Vermögen vorgeschrieben. Wie in den Brackweder Matrikeln nachzulesen ist, war Johann Redeker der erste evangelische Pfarrer in dem Kirchspiel Brackwede, das vermutlich auf eine Kirchengründung im 11. Jahrhundert zurückgeht (Murken 2008: 301ff.). Es wird davon ausgegangen, dass in Redekers Amtszeit (ca. 1528-1539) die Hinwendung der Gemeinde zum lutherischen Bekenntnis erfolgte. Als weitere zentrale Überlieferung sind im Brackweder Archivbestand die Protokolle von Presbyterium und Repräsentation seit 1835 erhalten. Neben der Vermögensverwaltung geben die Akten in dem Bestand aber auch über das örtliche Schulwesen oder die Arbeit zur Inneren Mission Auskunft. Nicht zuletzt aus den Unterlagen über die Errichtung der bis zu 8 Pfarrstellen dokumentiert sich das stetige Anwachsen der Kirchengemeinde. Die große räumliche Ausdehnung bis nach Gadderbaum, Brock, Quelle, Ummeln und Senne führte bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts zu einer zunehmenden Verselbständigung einzelner Gemeindebezirke: 1895 wurde Ummeln als selbständige Kirchengemeinde ausgepfarrt, 1901 folgte die Ev. Kirchengemeinde Gadderbaum (seit 1908: Ev. Martini-Kirchengemeinde Bielefeld). Die verbleibenden Gemeindebezirke Nord- und Südbezirk, Bezirk Brackwede-West (Quelle und Brock) sowie der Außenbezirk Senne I wurden durch die nach und nach geschaffenen Pfarrstellen betreut, bis das neuerliche Anwachsen der Kirchengemeinde durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg zur Aufteilung der Kirchengemeinde Brackwede führte: 1958 entstanden die Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede (deren archivwürdige Überlieferung sich im vorliegenden Archivbestand befindet), die Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock, die Christus-Kirchengemeinde Senne I und die Friedens-Kirchengemeinde Senne I. Gleichzei-tig schlossen sich die vier neuen Kirchengemeinden im Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in Brackwede zusammen. Ebenso wie die frühere Großkirchengemeinde Brackwede zählten auch die vier neuen Kirchengemeinden fortan zu dem 1948 durch Teilung des Kirchenkreises Bielefeld neugegründeten Kirchenkreis Gütersloh.Bei der Verzeichnung des Nachtrags 2012 wurde das Findbuch von 1989 in ein Datenbankprogramm übertragen. Zur besseren Übersicht und Benutzbarkeit bot es sich an, die bisherige Unterteilung des Schriftgutes in die Abteilungen "Archiv", "Registratur 1945-1960" und "Rendantur" aufzuheben und alle Verzeichnungseinheiten in Anlehnung an die vorgefundene systematische Gliederung (innerhalb der genannten Abteilungen) in einer neuen einheitlichen Ordnung zusammenzuführen, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher und Zivilstandsregister aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW) und 7.76 (deponierte Zivilstandsregister der Ev.-Luth. Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede).Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.14 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.14 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Gemeindeverwaltung Brackwede (Hg.), 800 Jahre Brackwede, Bielefeld 1951.Münter, Gustav: Geschichte der Ev.-luther. Kirchengemeinde Brackwede, Bielefeld .Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 301-306.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev.-Luth. Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde 1989 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2012 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 446 Verzeichnungseinheiten, darunter 60 Kirchenbücher und 7 Zivilstandsregister. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1710 bis 2001.
Zu den ältesten Verzeichnissen in dem umfangreichen Gemeindearchiv zählen neben den Kirchenbüchern und einem Kirchstuhlregister aus dem Jahr 1710 die Brackweder Kirchenmatrikeln (LkA EKvW 4.14 Nr. 357 und 358), angelegt 1734. Solche Matrikeln waren von der preußischen Regierung für die Kirchengemeinden in Minden-Ravensberg seit den 1730er Jahren als Nachweis über die Kirchenbedienten, ihre Amtsverrichtung und das Vermögen vorgeschrieben. Wie in den Brackweder Matrikeln nachzulesen ist, war Johann Redeker der erste evangelische Pfarrer in dem Kirchspiel Brackwede, das vermutlich auf eine Kirchengründung im 11. Jahrhundert zurückgeht (Murken 2008: 301ff.). Es wird davon ausgegangen, dass in Redekers Amtszeit (ca. 1528-1539) die Hinwendung der Gemeinde zum lutherischen Bekenntnis erfolgte. Als weitere zentrale Überlieferung sind im Brackweder Archivbestand die Protokolle von Presbyterium und Repräsentation seit 1835 erhalten. Neben der Vermögensverwaltung geben die Akten in dem Bestand aber auch über das örtliche Schulwesen oder die Arbeit zur Inneren Mission Auskunft. Nicht zuletzt aus den Unterlagen über die Errichtung der bis zu 8 Pfarrstellen dokumentiert sich das stetige Anwachsen der Kirchengemeinde. Die große räumliche Ausdehnung bis nach Gadderbaum, Brock, Quelle, Ummeln und Senne führte bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts zu einer zunehmenden Verselbständigung einzelner Gemeindebezirke: 1895 wurde Ummeln als selbständige Kirchengemeinde ausgepfarrt, 1901 folgte die Ev. Kirchengemeinde Gadderbaum (seit 1908: Ev. Martini-Kirchengemeinde Bielefeld). Die verbleibenden Gemeindebezirke Nord- und Südbezirk, Bezirk Brackwede-West (Quelle und Brock) sowie der Außenbezirk Senne I wurden durch die nach und nach geschaffenen Pfarrstellen betreut, bis das neuerliche Anwachsen der Kirchengemeinde durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg zur Aufteilung der Kirchengemeinde Brackwede führte: 1958 entstanden die Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede (deren archivwürdige Überlieferung sich im vorliegenden Archivbestand befindet), die Johannes-Kirchengemeinde Quelle-Brock, die Christus-Kirchengemeinde Senne I und die Friedens-Kirchengemeinde Senne I. Gleichzei-tig schlossen sich die vier neuen Kirchengemeinden im Verband der Evangelischen Kirchengemeinden in Brackwede zusammen. Ebenso wie die frühere Großkirchengemeinde Brackwede zählten auch die vier neuen Kirchengemeinden fortan zu dem 1948 durch Teilung des Kirchenkreises Bielefeld neugegründeten Kirchenkreis Gütersloh.
Bei der Verzeichnung des Nachtrags 2012 wurde das Findbuch von 1989 in ein Datenbankprogramm übertragen. Zur besseren Übersicht und Benutzbarkeit bot es sich an, die bisherige Unterteilung des Schriftgutes in die Abteilungen "Archiv", "Registratur 1945-1960" und "Rendantur" aufzuheben und alle Verzeichnungseinheiten in Anlehnung an die vorgefundene systematische Gliederung (innerhalb der genannten Abteilungen) in einer neuen einheitlichen Ordnung zusammenzuführen, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Die in der Bestandsgliederung unter Kirchenbücher und Zivilstandsregister aufgelisteten Verzeichnungseinheiten befinden sich aus lagerungstechnischen Gründen im Bestand 8.3 (deponierte Kirchenbücher der Kirchengemeinden der EkvW) und 7.76 (deponierte Zivilstandsregister der Ev.-Luth. Bartholomäus-Kirchengemeinde Brackwede).
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.14 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.14 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Gemeindeverwaltung Brackwede (Hg.), 800 Jahre Brackwede, Bielefeld 1951.
Münter, Gustav: Geschichte der Ev.-luther. Kirchengemeinde Brackwede, Bielefeld .
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Bd. 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 301-306.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.