Ingersoll Lecture. Drafts
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PAKN, HJ Hans Jonas, HJ 13-3
PAKN, HJ Hans Jonas
Hans Jonas >> Box 13
1961
Enthält: Die Mappe enthält hs. Manuskriptteile, die offensichtlich Vorstufen darstellen zur sogenannten Ingersoll Lecture, die Hans Jonas 1961 in Harvard hielt (vgl. HJ 3-15). HJ 13-3-1 ist der Eingangsteil, der in Aufbau und Inhalt, teilweise auch in den Formulierungen Übereinstimmung mit dem im Harvard Theological Review 55 abgedruckten Text zeigt. Stück HJ 13-3-2 ist eine kurze Literaturliste. Bei HJ 13-3-3 handelt es sich um größtenteils verworfene (durchgestrichene) Ausführungen zur Vorstellung der Unsterblichkeit durch Ruhm, bei HJ 13-3-4 um ebensolche Ausführungen zur Frage von Wechsel, Dauer und Organismus. HJ 13-3-5 enthält Ausführungen zur Frage, wie Zeitlichkeit und Kausalität mit einer Sphäre des Idealen zusammengedacht werden können. HJ 13-3-6 ist ein Blatt mit Ausführungen zum Zusammenhang von Moral und Unsterblichkeit, HJ 13-3-7 enthält teilweise verworfene Bemerkungen zur Frage der Metaphysik in einer nachkantischen Philosophie. Bei HJ 13-3-8 handelt es sich um einen Text der ziemlich genau mit dem Abschnitt II des im Harvard Theological Review abgedruckten Textes übereinstimmt.Ingersoll Lecture ( 1961 : Harvard University)
8 Stücke (22 Bl.)
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 11:28 MESZ