Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde Kreuzwertheim (zum heyligen Crewze Wertheim) verkaufen mit Einwilligung Grafen Johanns zu Wertheim der Kaplanei zu Bettingen eine jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt kostenlos auf Wunsch nach Bettingen oder Wertheim zu liefernde Gülte von 2 Malter Korn (Dertinger Maß) für 20 fl., die die Gotteshausmeister zu Wertheim für den Schäfer zu Marktheidenfeld (Heydenfelt) bezahlt haben. Bei Säumnis in der Lieferung kann der Frühmesser nach Mahnung den Ausstand auf ihren Schaden aufnehmen und, wenn die Schuld nicht in Monatsfrist von denen beglichen ist, sich an ihre Güter halten. Die Gült ist je auf Michaelis bei vierteljähriger Kündigung zu Bettingen oder Wertheim in Gegenwart von Schultheiß oder Heiligenmeistern daselbst wiederkäuflich. Hat wegen Ausübung eines ewigen Kaufrechtes die Frühmesse Bettingen das Kaufgeld nötig, so müssen die Austeller nach halbjähriger Kündigung hin für den Wiederkauf verpflichten oder mit ihrem Gut haften.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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