Sebastian Wahn und seine Ehefrau Dorothea, wohnhaft zu Harxheim, verkaufen dem Magister Anton Hauserus Mentlichius, Keller im Dalberger Hof, und seiner Ehefrau Veronika zu Mainz, ihren Erben und Nachkommen für 60 fl. Mainzer Währung (je 30 Albus, den Albus zu 8 Pfennig) einen Jahrzins von 3 fl. derselben Währung, zahlbar auf Dreikönig und ablösbar mit 1/4 jähriger Kündigung, welche Hauptsumme in 40 Reichstalern, den Taler zu 1 1/2 fl. Batzen, bar gezahlt wurde. Die Verkäufer setzen zum Unterpfand freies Eigen in der Harxheimer Gemarkung, mit Hand, Halm und Mund gerichtlich aufgelassen und von dem Harxheimer Gericht (Hans Mauth, Schultheiß, Schöffen: Paulus Schwartz, Jakob Mätz, Märthen Mathess, Mathias Baumann, Peter Best, Philipp Baum) zu 2 Pfennigen abgeschätzt: 1) 3 1/2 halben Acker hinterm Steg, zwischen dem gemeinen Weg und Stältzers Gut;. 2) 4 1/2 Viertel halb Acker im "Lyenstück", zwischen Wilhelm Ott und Johann Hans Witwe zu Mommenheim;. 3) 1/2 Morgen auf der Nahewiese, zwischen Stöltzers Gut und Laurents Witwe;. 4) 1/2 Morgen Wingert an der Mahlsteig, zwischen dem Pfarrwittum nach Mainz, und Runckels Erben nach Worms zu;. 5) 4 1/2 Viertel halb im Wähner, auf beiden Seiten zwischen dem Predigergut. S. Gericht zu Harxheim. AO: Harxheim "ahn der Steygen".

Vollständigen Titel anzeigen