Sebastian Wahn und seine Ehefrau Dorothea, wohnhaft zu Harxheim, verkaufen dem Magister Anton Hauserus Mentlichius, Keller im Dalberger Hof, und seiner Ehefrau Veronika zu Mainz, ihren Erben und Nachkommen für 60 fl. Mainzer Währung (je 30 Albus, den Albus zu 8 Pfennig) einen Jahrzins von 3 fl. derselben Währung, zahlbar auf Dreikönig und ablösbar mit 1/4 jähriger Kündigung, welche Hauptsumme in 40 Reichstalern, den Taler zu 1 1/2 fl. Batzen, bar gezahlt wurde. Die Verkäufer setzen zum Unterpfand freies Eigen in der Harxheimer Gemarkung, mit Hand, Halm und Mund gerichtlich aufgelassen und von dem Harxheimer Gericht (Hans Mauth, Schultheiß, Schöffen: Paulus Schwartz, Jakob Mätz, Märthen Mathess, Mathias Baumann, Peter Best, Philipp Baum) zu 2 Pfennigen abgeschätzt: 1) 3 1/2 halben Acker hinterm Steg, zwischen dem gemeinen Weg und Stältzers Gut;. 2) 4 1/2 Viertel halb Acker im "Lyenstück", zwischen Wilhelm Ott und Johann Hans Witwe zu Mommenheim;. 3) 1/2 Morgen auf der Nahewiese, zwischen Stöltzers Gut und Laurents Witwe;. 4) 1/2 Morgen Wingert an der Mahlsteig, zwischen dem Pfarrwittum nach Mainz, und Runckels Erben nach Worms zu;. 5) 4 1/2 Viertel halb im Wähner, auf beiden Seiten zwischen dem Predigergut. S. Gericht zu Harxheim. AO: Harxheim "ahn der Steygen".
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Sebastian Wahn und seine Ehefrau Dorothea, wohnhaft zu Harxheim, verkaufen dem Magister Anton Hauserus Mentlichius, Keller im Dalberger Hof, und seiner Ehefrau Veronika zu Mainz, ihren Erben und Nachkommen für 60 fl. Mainzer Währung (je 30 Albus, den Albus zu 8 Pfennig) einen Jahrzins von 3 fl. derselben Währung, zahlbar auf Dreikönig und ablösbar mit 1/4 jähriger Kündigung, welche Hauptsumme in 40 Reichstalern, den Taler zu 1 1/2 fl. Batzen, bar gezahlt wurde. Die Verkäufer setzen zum Unterpfand freies Eigen in der Harxheimer Gemarkung, mit Hand, Halm und Mund gerichtlich aufgelassen und von dem Harxheimer Gericht (Hans Mauth, Schultheiß, Schöffen: Paulus Schwartz, Jakob Mätz, Märthen Mathess, Mathias Baumann, Peter Best, Philipp Baum) zu 2 Pfennigen abgeschätzt: 1) 3 1/2 halben Acker hinterm Steg, zwischen dem gemeinen Weg und Stältzers Gut;. 2) 4 1/2 Viertel halb Acker im "Lyenstück", zwischen Wilhelm Ott und Johann Hans Witwe zu Mommenheim;. 3) 1/2 Morgen auf der Nahewiese, zwischen Stöltzers Gut und Laurents Witwe;. 4) 1/2 Morgen Wingert an der Mahlsteig, zwischen dem Pfarrwittum nach Mainz, und Runckels Erben nach Worms zu;. 5) 4 1/2 Viertel halb im Wähner, auf beiden Seiten zwischen dem Predigergut. S. Gericht zu Harxheim. AO: Harxheim "ahn der Steygen".
U / 1626 Januar 20 / 10
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
20.01.1626
St. Barbara-Spital Mainz
Ausfertigung. Perg. S. fehlt.
Urkunden
Beiliegender Zettel: "Sebastianus Wahn, wohnhaft zu Harxheim an der Steige, soll mir an zwen Güldbriefen ein hundert und zehn gulden, den fl. ad 30 Alb. gerechnet. Antonius Hauser (m.p.)".
Baum, Philipp
Baumann, Mathias
Best, Peter
Hans, Johann
Hauser, Antonius
Mätz, Jakob
Mathess, Märthen
Mauth, Hans
Mentlichius, Anton Hauserus
Mentlichius, Veronika
Ott, Wilhelm
Runckel, ...
Schwartz, Paulus
Wahn, Dorothea
Wahn, Sebastian
Gut Stältzer
Harxheim
Mainz
Mainz
Mommenheim
Predigergut
Worms
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:29 MESZ