Godert von der Hese und seine Ehefrau Margaretha (Margreta) lassen Hermann von Schnellenberg (Snellen-) und dessen Ehefrau Margaretha (Margreten) ihren Eigenhörigen Johann zu Deutmecke (Deytmeke)(2 km südöstlich von Schönholthausen) und dessen Ehefrau Katharina (Katherina) sowie deren schon geborene und zukünftige Kinder auf. Diese Eigenhörigen haben sie von Goderts und Margarethas Schwager bzw. Brüder Johann Rump (Rumpe) erhalten, worüber die Aussteller eine Urkunde besitzen, die sie auch an Hermann von Schnellenberg ausliefern. Die Aussteller leisten Verzicht und sichern Währschaft zu. Siegelanküdigung: Godert von der Hese. Siegelbitte des Ausstellers an Herrn Johann Schmidt (Smet), Pfarrer (vorwarer) der Kirche zu Schönholthausen. Zeugen: Herr Heinemann (Heyneman), Vizevikar, und Heinemannn bei der Kirche (by der Kerken) Zu Schönholthausen. (op den hilligen sondach Judica).