Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Untertan (der unser) Wendel Stux von Neuenstadt am Kocher als Fuhrmann mit seinem Geschirr, Karren und Pferd die Landstraße von [Schwäbisch] Hall gebraucht hatte und beim Zoll, den die Schenken von Limpurg dort haben, durch einige Knechte des Götz Schenk von Limpurg auf Befehl des Zöllners aufgrund des Zolls aufgehalten und kontrolliert (gerechtfertigt) worden war, namentlich durch Hensel Sechsgulden (Henßlin sechs gulden) und Kunzel, Lochingers Knecht (Contzlin Lochingers knecht). Als sich der Fuhrmann zur Wehr gestellt hatte, war er getötet worden. Seine Ehefrau und Kindern haben darum Abtrag gefordert. Die pfalzgräflichen Räte Graf Michael von Wertheim, Graf Ludwig von Löwenstein, Ludwig von Eyb, Ritter und Vitztum zu Neumarkt, sowie Jakob Kuhorn, Doktor und Kanzler, haben zur Beilegungen der Irrung nunmehr zwischen den Parteien beredet, dass die zwei Knechte den Hinterbliebenen 46 Gulden an Gold oder gleichwertiger Münze geben und das Geld bis Weihnachten an den pfalzgräflichen Amtmann zu Weinsberg, Heinrich von Helmstatt, oder den Schultheißen zu Neuenstadt, Hensel Schwarz (Swartz Henseln), reichen sollen. Dafür werden sie einen Brief über die Rachtung erhalten. Die beiden Brüder des Getöteten, Lutz Mertin und Hans, sowie seine hinterbliebene Ehefrau Barbara sollen eine Verschreibung ausstellen, dass sie auf alle weiteren Forderungen gegen den Zöllner Walter Krauß (Kruß), die anderen Beteiligten und insbesondere gegen Götz Schenk von Limpurg als den Oberherrn des Zolls (oberhern der ort) verzichten. Beide Parteien haben die Einhaltung des Vertrags versichert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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