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Das Gericht zu Oberkirch entscheidet auf Klage des Klosters Allerheiligen gegen Henslin Rautzen, Schultheißen zu Oberkirch und Genossen, dass die Beklagten schuldig sein sollten, einen von ihm dem Kloster verweigerten Zins von 5 Schilling Pfennige und 2 Kappen ruhend auf zwei Häusern zu Oberkirch auch fernerhin zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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