Endres von Brambach, Nassauischer Amtmann zu Diez und Hadamar, und Johan Helling, königsteinischer Keller, bekennen namens des Grafen Wilhelm zu Nassau-Katzenelnbogen, Vianden und Diez und des Grafen Ludwig zu Stolberg und Königstein, dass sie mit Johan Ottenstein, Amtmann der Grafschaft Sayn, einen Erbkauf wegen Auswechselung zweier Leibeigenen getroffen haben.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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