Markgraf Christoph I. von Baden und Hachberg und sein Sohn Markgraf Philipp I. von Baden stellen ein Vidimus des Briefs vom 6.3.1463 aus, mit dem ihr Vater und Ahnherr, Markgraf Karl I. von Baden (+), seinen Teil der oberen Grafschaft Sponheim zu Kreuznach an die Pfalz verpfändet hatte. Dieser Teil kam nun mit einem Vertrag vom 22.1.1508 von Kurfürst Philipp von der Pfalz an dessen Tochter Elisabeth und ihren Ehemann, Markgraf Philipp, wobei etliche Fälle festgehalten wurden, in denen der Teil der Grafschaft wieder an die Pfalz fallen würde und dann gemäß den Bestimmungen des oben genannten Pfandbriefs auch wieder gelöst werden könnte. Die Aussteller beurkunden, dass in diesen Fällen dieses Vidimus bezüglich der die Lösung betreffenden Artikeln bindend sein soll, als ob der Pfandbrief im Original vorläge und die Verpfändung noch "unabgetan" wäre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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