Konrad III. nimmt wegen der ausgezeichneten dem Könige und dem Reiche erwiesenen Treue des Abts Wibald das Kloster Corvey nebst allen dazu gehörigen Besitzungen in den Schutz der Königlichen Majestät, schenkt ihm auf immer die Freiheit und stellt durch seine Autorität und die sämtlicher Fürsten in einem ewig gültigen Gesetz fest, dass Corvey nie der Gewalt, dem Gebiet oder der Untertanenschaft einer anderen geistlichen oder weltlichen Person weder durch Schenkung noch durch Tausch unterworfen werden könne, sondern stets unter der Leitung und dem Schutz der Kaiser und Könige bleibe und sich seiner bisherigen Freiheit erfreue.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...