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Vor dem Gericht zu Achern einigen sich Cunrat Wigerßheim, Konventuale zu Allerheiligen, als Vertreter des genannten Klosters einerseits und Groppen Michel zu Niederachern gesessen und seine Hausfrau Christin dahin, dass die genannten Eheleute, die von ihnen dem Kloster von Bertsch Villingers Hof zu Sasbach geschuldeten rückständigen Gülten, von 50 Viertel Korn in den nächsten 5 Jahren abzahlen sollen, jährlich mit 10 Viertel, unter Verpfändung genannter Güter zu Sasbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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