Die Fratres Ludovicus et Ludolphus, Prioren der Kartause St. Michael in Mainz (?) (domorum montis sancti Michaelis) und der Kartause Beatusberg in Koblenz (montis sancti Beati) bestimmen gelegentlich einer Visitation der Kartause Grünau (Domus Nove celle) die Grenzen, welche die Mönche nur dann überschreiten dürfen, wenn es gilt, zu geistlichen Handlungen das Haus und die Kapelle weiter unten zu besuchen. Der Grenzpunkt nach Osten ist die Stelle, wo das vom oberen Hause herabfließende Bächlein den eben daher kommenden Weg schneidet. Nach Westen bilden die Grenze zwei große mit einem Kreuz gezeichnete Steine, welch am Ende einer zum Kloster gehörigen Wiese stehen an der Seite eines gleichfalls dahin gehörigen Waldes; nach dem Süden und Norden endlich die Waldhöhen (summitates et supercilia silvarum), welche zwischen Ost- und Westgrenze liegen. Der Prokurator des Klosters darf sich in Geschäften des Klosters mit Erlaubnis des Priors oder seines Stellvertreters 3 Meilen (lencas) entfernen, zum Empfang von Besitzungen gar 6 Meilen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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