Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen lieben Besonderen Reinhard, Chorvikar des Domstifts zu Speyer, aus Gnade in seinen Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, ihn in zukünftigen Rechtsangelegenheiten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Reinhard der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Davon ausgenommen sind Angelegenheiten gegen Reinhards Bischof und die Stadt Speyer. Für den Schirm soll er jährlich 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg reichen. Reinhard hat Treue und Huld gelobt.