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Johann Herr zu Molsberg, Propst zu Limburg, belehnt Ritter Daniel von Langenau zu Mannlehen mit 5 Malter Korngülte, die von Eberhard von Echzell (Echtzil) der Herrschaft Limburg heimgefallen sind, zwischen dem 15.8. und 8.9. im Dorf Niederselters (Nydirnseltirsen) fällig, zur Besserung seiner bisherigen Lehen, als Mannlehen, das auch dessen Frau Neise, seinen Töchtern und Söhnen zufallen soll, ablösbar mit 30 Mark, Limburger Währung. Er erlaubt Daniel zugleich die zu [Nieder-]brechen und in beiden Selters verpfändeten Güter, laut Pfandurkunden, einzulösen, behält sich jedoch die Wiedereinlösung vor. Er will den Kirchsatz zu [Nieder-]brechen, Zehnten und Fronhof daselbst nur an Daniel und dessen Erben verkaufen. Johann Herr zu Molsberg und Concze, sein Sohn, geloben Herrn Daniel bei Schaden an der Korngülte oder den anderen Gütern auf Mahnung zu Limburg, Diez oder Nassau Einlager zu leisten. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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