Schultheiß Heintz Konis und Richter der Gemeinde Binsdorf bescheinigen den Empfang von 2 fl. als Beitrag zu dem der Stadt auferlegten Söldungsgeld von 15 fl. von Seiten der Klause zu Binsdorf und reversieren sich, dass dies den Freiheiten der Klause keinen Eintrag tun solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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