Gutsarchiv Angern (Bestand)
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H 13 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
(1370) 1506 - 1943
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1982
Registraturbildner: Angern ist eine Gemeinde im Lkr. Börde, Sachsen-Anhalt.
Die Lehnshoheit über Angern, nach dem sich 1160 eine Ministerialenfamilie nannte, war zwischen den Markgrafen von Brandenburg und den Erzbischöfen von Magdeburg umstritten. Im Zinnaschen Vergleich von 1449 gelangte das schon 1341 mit einer erzbischöflichen Burg und einem Gerichtssitz ausgestattete Angern endgültig an das Erzstift, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
Um 1373 im Besitz des Gebhard von Alvensleben, gelangte die Burg 1424 pfandweise und 1448 als erzstiftisches Lehen an Busso, Bernhard und Matthias von der Schulenburg, die Begründer der drei Hauptzweige der weißen Familienlinie. Diese errichteten drei Wohnsitze, mit denen sich jeweils ein Drittel von Angern in den drei Hauptzweigen vererbte. Erst 1738 vereinte der sardische General Christoph Daniel von der Schulenburg das Gut durch Auskauf der anderen Erben wieder in einer Hand. Er errichtete 1762 ein Fideikommiss in der Form eines Majorats. Das Gut blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz.
Seit 1448 gehörten die Dörfer Angern (mit Ortsteil Vergünst) und Wenddorf sowie die wüsten Feldmarken Kastel, Palnitz und Mackedal, dazu seit 1557 Bülitz mit der Wüstung Hörsicht zum Rittergut. Zeitweilig wurden auch die Güter Kehnert (mit Cobbel, Sandfurth und Mahlwinkel), Hohenwarsleben, Schricke, Farsleben, Detzel, Ramstedt und Ütz von Angern aus verwaltet.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde im Zuge der Bodenreform und den damit einhergehenden Enteignungen 1945 in das Kreismuseum Wolmirstedt überführt und im September 1949 durch das Staatsarchiv Magdeburg übernommen.
1980 erfolgten die Verzeichnung und Ordnung des Bestandes.
2009 wurde der Nachlass E. v. Schöning aufgelöst und in seiner Gesamtheit und in Ergänzung zu den bereits im Bestand vorhandenen Überlieferungen zur Familie von Schöning (Nrn. 511-517) in den Bestand überführt. Es handelt sich um den Nachlass Kurd von Schönings (Nrn. 526 bis 564) im Umfang vom fünf Kästen. Die Provenienzzuordung ergibt sich aus der eigenhändigen Verfügung Kurd von Schönings aus dem Jahr 1853, wonach sein Nachlass an seine Tochter Helene (verh. mit Edo von der Schulenburg auf Angern) gehen sollte. Der Nachlass wurde unter einer eigenen Gliederungsgruppe (03.04.06.02.01.) verzeichnet. In den Innendeckeln der Kästen befinden sich eine eigenhändige Verfügungen Kurd von Schönings über den weiteren Umgang mit seinem Nachlass und eine eigenhändige Auflistung der in den Kästen enthaltenen Schriftstücke (vgl. auch Nr. 555). Diese Auflistung zählt jedoch nur einen Teil der im Nachlass enthaltenen Dokumente auf. Es ist daher zu vermuten, dass der Nachlass später angereichert wurde.
Die Verzeichnungsinformationen wurden in der Folge in eine Access-Datei überführt, die 2013 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Die detaillierte Verzeichnung des Nachlasses von Kurd von Schöning erfolgte im April 2014. Vor der Erschließung des Nachlasses wurde er folgendermaßen zitiert: H Angern, Kasten I-V, Nr. 526-530.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Findhilfsmittel: Findbuch von 1982
Registraturbildner: Angern ist eine Gemeinde im Lkr. Börde, Sachsen-Anhalt.
Die Lehnshoheit über Angern, nach dem sich 1160 eine Ministerialenfamilie nannte, war zwischen den Markgrafen von Brandenburg und den Erzbischöfen von Magdeburg umstritten. Im Zinnaschen Vergleich von 1449 gelangte das schon 1341 mit einer erzbischöflichen Burg und einem Gerichtssitz ausgestattete Angern endgültig an das Erzstift, das 1680 als Herzogtum Magdeburg an die Kurfürsten von Brandenburg fiel und 1816 in der preußischen Provinz Sachsen aufging, die bis 1945 bestand.
Um 1373 im Besitz des Gebhard von Alvensleben, gelangte die Burg 1424 pfandweise und 1448 als erzstiftisches Lehen an Busso, Bernhard und Matthias von der Schulenburg, die Begründer der drei Hauptzweige der weißen Familienlinie. Diese errichteten drei Wohnsitze, mit denen sich jeweils ein Drittel von Angern in den drei Hauptzweigen vererbte. Erst 1738 vereinte der sardische General Christoph Daniel von der Schulenburg das Gut durch Auskauf der anderen Erben wieder in einer Hand. Er errichtete 1762 ein Fideikommiss in der Form eines Majorats. Das Gut blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 in Familienbesitz.
Seit 1448 gehörten die Dörfer Angern (mit Ortsteil Vergünst) und Wenddorf sowie die wüsten Feldmarken Kastel, Palnitz und Mackedal, dazu seit 1557 Bülitz mit der Wüstung Hörsicht zum Rittergut. Zeitweilig wurden auch die Güter Kehnert (mit Cobbel, Sandfurth und Mahlwinkel), Hohenwarsleben, Schricke, Farsleben, Detzel, Ramstedt und Ütz von Angern aus verwaltet.
Bestandsinformationen: Der Bestand wurde im Zuge der Bodenreform und den damit einhergehenden Enteignungen 1945 in das Kreismuseum Wolmirstedt überführt und im September 1949 durch das Staatsarchiv Magdeburg übernommen.
1980 erfolgten die Verzeichnung und Ordnung des Bestandes.
2009 wurde der Nachlass E. v. Schöning aufgelöst und in seiner Gesamtheit und in Ergänzung zu den bereits im Bestand vorhandenen Überlieferungen zur Familie von Schöning (Nrn. 511-517) in den Bestand überführt. Es handelt sich um den Nachlass Kurd von Schönings (Nrn. 526 bis 564) im Umfang vom fünf Kästen. Die Provenienzzuordung ergibt sich aus der eigenhändigen Verfügung Kurd von Schönings aus dem Jahr 1853, wonach sein Nachlass an seine Tochter Helene (verh. mit Edo von der Schulenburg auf Angern) gehen sollte. Der Nachlass wurde unter einer eigenen Gliederungsgruppe (03.04.06.02.01.) verzeichnet. In den Innendeckeln der Kästen befinden sich eine eigenhändige Verfügungen Kurd von Schönings über den weiteren Umgang mit seinem Nachlass und eine eigenhändige Auflistung der in den Kästen enthaltenen Schriftstücke (vgl. auch Nr. 555). Diese Auflistung zählt jedoch nur einen Teil der im Nachlass enthaltenen Dokumente auf. Es ist daher zu vermuten, dass der Nachlass später angereichert wurde.
Die Verzeichnungsinformationen wurden in der Folge in eine Access-Datei überführt, die 2013 in das vorliegende Archivinformationssystem überführt werden konnte.
Die detaillierte Verzeichnung des Nachlasses von Kurd von Schöning erfolgte im April 2014. Vor der Erschließung des Nachlasses wurde er folgendermaßen zitiert: H Angern, Kasten I-V, Nr. 526-530.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 7.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ